Manche Leute meinen, dass ein in einem Forum geschilderter Sachverhalt einschließlich der verwendeten Begriffe auf den tariflichen oder gesetzlichen Tatbestand reduziert werden kann, für den dieser Begriff steht. Andere meinen das nicht, sondern hinterfragen den geschilderten Sachverhalt, wenn er lückenhaft oder unklar erscheint. Aber dafür muss man natürlich erst mal erkennen, dass die Sachverhaltsschilderung lückenhaft oder unklar ist. Dafür braucht man kein Gesetzbuch und auch kein Latein.