Dann kann dein AG die Freistellung aufheben und dir dann Arbeit aufgeben.
Allerdings hat er ja in der Vereinbarung vereinbart, dass die Möglichkeit der Teleheimarbeit besteht, insofern könnte es ja durchaus sein, dass es keine echte Freistellung ist.
Aber so what, theoretisches geplänkel.
@Anis
Was willst du? Dich dagegen wehren, dass dein AG dich zu hause arbeiten lässt?
Dann sollte der AG die Freistellung aufkündigen und dich halt wieder in die Arbeit holen - natürlich so, dass im Büro kein Risiko besteht. oder es dir freistellen unbezahlten Urlaub zu machen.
@All Oder hat man ein Anrecht auf Freistellung, wenn man eine Angehöriger einer Risikogruppe ist?