Autor Thema: Arbeit trotz Freistellung  (Read 10263 times)

Isie

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #15 am: 22.03.2020 18:55 »
Bei Nachfragen zum geschilderten Sachverhalt "Freistellung von der Arbeit" stellte sich heraus, dass die erste Schilderung in wesentlichen Punkten unvollständig war.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #16 am: 22.03.2020 19:04 »
Wesentlich ist die Freistellung, sie wird durch die weiteren Ausführungen des TE nicht berührt.

Isie

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #17 am: 22.03.2020 19:11 »
Wenn es tatsächlich eine Freistellung von der Arbeit ist. Mit den späteren Ergänzungen kann es auch eine Entbindung von der Anwesenheitspflicht gewesen sein.


Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #18 am: 22.03.2020 19:24 »
Es kann auch sein, daß der TE sich das Arbeitsverhältnis nur einbildet oder wir alle nur im Traum eines großen Döner existieren - und zwar mit und ohne den Ergänzungen. Das ist aber alles völlig unerheblich, weil es vom TE nicht geschildert wurde. Was er geschildert hat, ist seine Freistellung.

Isie

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #19 am: 22.03.2020 19:41 »
Genau. Erstere und zweite Möglichkeit sind aber eher unwahrscheinlich. Für den hier relevanten Sachverhalt benötigt man den Wortlaut der Freistellung, um den Sachverhalt unter den Tatbestand der Vorschriften zu subsumieren und die Rechtsfolge festzustellen.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #20 am: 22.03.2020 19:48 »
Wozu benötigte man den Wortlaut der Freistellung? Eine Freistellung hat spezifische Rechtsfolgen, auf den Wortlaut kommt es nicht an.

WasDennNun

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #21 am: 23.03.2020 06:17 »
Und hier ist der Sachverhalt, dass in der Freistellungsvereinbarung steht, dass man in Absprache mit dem Vorgesetzten Telearbeit leisten soll.

Ist damit diese Freistellungsvereinbarung noch eine Freistellungsvereinbarung?



Spid

  • Gast
Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #22 am: 23.03.2020 07:37 »
Da derlei nicht geschildert worden ist, kann das dahingestellt bleiben.

Isie

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #23 am: 23.03.2020 07:43 »
Derlei ist sehr wohl geschildert worden. Dagegen ist nicht geschildert worden, dass es sich um eine Freistellung von der Arbeitsleistung handelt.

Spid

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #24 am: 23.03.2020 07:45 »
Nein, derlei ist nicht geschildert worden. Dir steht es frei, durch Zitat das Gegenteil zu beweisen. Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.

Isie

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #25 am: 23.03.2020 08:07 »
Solange wir nicht wissen, wovon die TE freigestellt worden ist, bringt das hier alles gar nichts. Da können wir zitieren, was wir wollen.

Spid

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #26 am: 23.03.2020 08:11 »
Da „Freistellung“ im arbeitsrechtlichen Kontext genau eine Bedeutung hat, wissen wir, wovon der TE freigestellt ist. Du hast eine Schilderung behauptet, diese kannst Du völlig unabhängig davon zitieren, um zu belegen, daß Du nicht gelogen hast.

WasDennNun

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #27 am: 23.03.2020 08:25 »
Nein, derlei ist nicht geschildert worden. Dir steht es frei, durch Zitat das Gegenteil zu beweisen. Freistellung ist Freistellung ist Freistellung.
In der Vereinbarung steht nur, dass die Möglichkeit zur Leistung von Teleheimarbeit mit dem Vorgesetzten geklärt werden soll.
Nun, was ist diese Schilderung denn?

Spid

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #28 am: 23.03.2020 08:31 »
Steht doch da: Die Möglichkeit zur Leistung von Telearbeit soll geklärt werden. Was nicht da steht, ist das, was Du behauptet hast, nämlich daß der TE in Absprache mit dem Vorgesetzten Telearbeit leisten solle. Das wäre ja angesichts der Freistellung auch Unsinn.

Kryne

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Antw:Arbeit trotz Freistellung
« Antwort #29 am: 23.03.2020 08:34 »
Also bei uns sind die "Risikogruppen" nun auch "freigestellt".

Es gibt dazu weder eine schriftliche Vereinbarung, noch sonst irgendwas. Ihnen wurde einfach gesagt, dass sie die nächsten 4 Wochen nicht auf die Arbeit kommen müssen, aber für telefonische Rückfragen der Kollegen oder Vorgesetzten zu gewissen Kernzeiten erreichbar sein müssen.

Umgangssprachlich wird das halt von allen "freigestellt" genannt, ist aber ja keine echte "Freistellung", weil ja weiterhin die Telefonbereitschaft gegeben sein muss.