Autor Thema: Krankheitstage in der Probezeit  (Read 2860 times)

caro87

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Krankheitstage in der Probezeit
« am: 22.03.2020 22:50 »
Hallo Forum-Gemeinde,

zur Zeit befinde ich mich in der dreijährigen Probezeit (BaL, nthD) bei der Bundeswehrverwaltung (BAAINBw). Bei unserem Stammtisch kam neulich das Thema Krankheitstage in der Probezeit auf. Da wir alle aber recht "frisch" im Amt sind, war niemand dabei, der uns Erfahrungswerte hinsichtlich der Frage, wie viele Krankheitstage in der Probezeit pro Jahr noch im Rahmen sind, berichten konnte. Auch war die Anzahl an Krankheitstagen bei den einzelnen Leuten sehr breit gestreut. Das wunderte mich etwas, da ich vorher in der Privatwirtschaft war und es eher so kenne, dass sich die Leute in der Probezeit eher krank zur arbeit schleppen. Umso mehr verwunderte mich dann die - für mich hohe Anzahl von Krankheitstagen - bei meinen Kolleginnen und Kollegen. 18+ Tage pro Jahr waren da keine Seltenheit.

Sind hier vielleicht Mitglieder, die über Erfahrungswerte aus der Bundeswehrverwaltung verfügen und diese mitteilen möchten?

Es geht mir hier keinesfalls um etwas, worauf ich mich später berufen will und ich weiß auch, dass das oft einzelfallabhängig ist. Aber bestimmt gibt es doch irgendwo eine "ungeschriebene" Grenze, oder?

Vielen Dank im Voraus schonmal
und bleibt gesund.

Caro

Asperatus

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Antw:Krankheitstage in der Probezeit
« Antwort #1 am: 22.03.2020 23:14 »
Bei der Frage, ob sich ein Beamter in der Probezeit in vollem Umfang bewährt hat, steht die gesundheitliche Eignung nicht im Vordergrund. Diese wird in der amtsärztlichen Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung festgestellt. Das Nichtbestehen der Probezeit mit damit verbundener Entlassung ist sehr selten.

Vielleicht herrscht im öffentlichen Dienst ein toleranterer Umgang mit Krankheitstagen als in Teilen der Privatwirtschaft und das hat sich auch schon bei den frisch im Amt befindlichen Leuten rumgesprochen, sodass sie sich eben nicht trotz Krankheit zum Dienst schleppen. Zumindest sollte sich niemand Sorgen machen, der wirklich krank ist und deshalb nicht zur Arbeit erscheint.
« Last Edit: 22.03.2020 23:25 von Asperatus »

Gustl

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Antw:Krankheitstage in der Probezeit
« Antwort #2 am: 23.03.2020 20:03 »
Sollten erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten die Feststellung der Bewährung verunmöglichen, dann muss die Probezeit entsprechend verlängert werden. Auch wenn die fehlende gesundheitliche Eignung einen Entlassungsgrund an sich darstellt, geht es hierbei insgesamt um die Feststellung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Um diese Feststellung zu ermöglichen, kann es durchaus und "wegen besonderer Umstände des Einzelfalls" (§ 28 Abs. 5 Bundeslaufbahnverordnung) vorkommen, dass die Probezeit verlängert wird – allerdings nicht bei Fehlzeiten im Umfang wie von Dir angegeben, mach Dir keine Sorgen!