Theoretisch ? Erstmal zu betriebsbedingte Kündigung: Ist ein schwieriges Thema, weil "Sozialauswahl" dazu führt, dass derjenige aus einer korrekt gebildeten Peergroup gekündigt werden muss, bei dem das am "sozial verträglichsten" geht. Da die Landesbehörden in der Regel nur EIN ARBEITGEBER sind, bedeutet sowas in der Praxis, dass wenn in der Tourismusförderung in der Staatskanzlei in X eine EG9b wegfällt, dann wird vielleicht jemand aus dem Landesumweltamt in Y gekündigt. Weil das so zufällig ist, wird der ÖD alles tun, um das zu vermeiden.
Dann gibt es Landesbezirkliche Tarifverträge, die die betriebsbedingte Kündigung komplett ausschließen.
Kurzarbeit hat einen weniger umfassenden Arbeitgeberbegriff ("Betrieb"). Da wird es sehr darauf ankommen, ob da eine Abgrenzung gelingt. Innerhalb eines Hauses sehe ich da keine Chancen, aber sowas wie ein Landesbetrieb ITK oder ein Eigenbetrieb Kita... schon.
Dann gibt es noch das politische Problem mit den Beamten. Entfernen sich die Tarifbeschäftigten zu weit von den Beamten was die materielle Wirkung von Maßnahmen angeht, wird das schwierig.
Unter dem Strich erwarte ich, dass die Länder selbst keine Kurzarbeit machen werden. Kommunen schon.