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Corona-Krise - Kurzarbeit im TV-L?

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Wastelandwarrior:
Kernbereich der Verwaltung bei Ländern ist was ?? Die ganzen Referenten in den Ministerien ?? :-)

2strong:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 25.03.2020 13:01 ---Kernbereich der Verwaltung bei Ländern ist was ?? Die ganzen Referenten in den Ministerien ?? :-)

--- End quote ---
Zum Beispiel. Und letztlich alles, was unmittelbar in den Einzelplänen der Landeshaushalte aufgeführt ist (unmittelbare Verwaltung).

Pietclock:
Gibt es bei den Stellen in den Einzelplänen diesbezüglich eigentlich einen Unterschied zwischen Mittelstellen (Personalsoll B) und "normalen" Stellen nach Personalsoll A ?  Sprich gibt es da einen Unterschied was man leichter abbauen / kündigen kann?

Wastelandwarrior:
Theoretisch ? Erstmal zu betriebsbedingte Kündigung: Ist ein schwieriges Thema, weil "Sozialauswahl" dazu führt, dass derjenige aus einer korrekt gebildeten Peergroup gekündigt werden muss, bei dem das am "sozial verträglichsten" geht. Da die Landesbehörden in der Regel nur EIN ARBEITGEBER sind, bedeutet sowas in der Praxis, dass wenn in der Tourismusförderung in der Staatskanzlei in X eine EG9b wegfällt, dann wird vielleicht jemand aus dem Landesumweltamt in Y gekündigt. Weil das so zufällig ist, wird der ÖD alles tun, um das zu vermeiden.

Dann gibt es Landesbezirkliche Tarifverträge, die die betriebsbedingte Kündigung komplett ausschließen.

Kurzarbeit hat einen weniger umfassenden Arbeitgeberbegriff ("Betrieb"). Da wird es sehr darauf ankommen, ob da eine Abgrenzung gelingt. Innerhalb eines Hauses sehe ich da keine Chancen, aber sowas wie ein Landesbetrieb ITK oder ein Eigenbetrieb Kita... schon.

Dann gibt es noch das politische Problem mit den Beamten. Entfernen sich die Tarifbeschäftigten zu weit von den Beamten was die materielle Wirkung von Maßnahmen angeht, wird das schwierig.

Unter dem Strich erwarte ich, dass die Länder selbst keine Kurzarbeit machen werden. Kommunen schon.

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