Stimmt, der Pensionsfonds des Bundes leistet nur für ab 2007 eingestellte Personal.
Die Entnahme aus der seit 1998 gebildete Versorgungsrücklage ist zuletzt erst auf 2032 hinausgeschoben worden, weil dann erst mit der Höchstlast durch Ruhegehaltsverpflichtungen gerechnet wird. Bis dahin wird die Rücklage weiterhin Nettozuflüsse verzeichnen.
Insgesamt wird man mit beiden Instrumenten nicht die gesamte Versorgung bestreiten können, aber zumindest wesentliche Anteile. So schlecht ist der Ansatz also eigentlich nicht, vorausgesetzt, man kann die Bundeshaushalte konstant ausgleichen.