Autor Thema: Elterngeld und "Weihnachtsgeld"/Jahressonderzahlung  (Read 2592 times)

pb

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Hallo zusammen,

leider bin ich über die Suche nicht fündig geworden (Es gibt bereits eine Frage, aber noch keine Antwort). Vielleicht wisst Ihr ja Rat und vielen Dank schon mal, für Eure Unterstützung!


Ich werde Mitte des Jahres Vater und möchte Elterngeld oder ElterngeldPlus beanspruchen. Wie wird sich das auf die Jahressonderzahlung auswirken?

Lese ich das richtig, dass mir nach §20TVL mir diese im Geburtsjahr voll zusteht, selbst wenn ich die Stunden reduziere?

Auszug Anhang zum §20 TVL:
"In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während des Bemessungszeitraums eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit."

McOldie

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Antw:Elterngeld und "Weihnachtsgeld"/Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 24.03.2020 11:22 »


Lese ich das richtig, dass mir nach §20TVL mir diese im Geburtsjahr voll zusteht, selbst wenn ich die Stunden reduziere?

Auszug Anhang zum §20 TVL:
"In den Fällen, in denen im Kalenderjahr der Geburt des Kindes während des Bemessungszeitraums eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit."

ja
Gem. § 20 Abs. 3 Satz 4 TV-L bemisst sich die Jahressonderzahlung hier nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit. Hierdurch wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer, die während der Elternzeit eine erziehungsgeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausüben, kein geringerer Jahressonderzahlungsanspruch zusteht, als wenn sie während des Erziehungsurlaubs nicht gearbeitet hätten