Autor Thema: Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?  (Read 12571 times)

Der Unbeugsame

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Hallo,

ich bin arbeitslos/Arbeit suchend (Bürojob allgemein ...), jetzt wurden und werden viele Stellenbesetzungsverfahren im ÖD und in der PW pausiert oder abgebrochen, bereits terminierte Vorstellungsgespräche wurden bis auf Weiteres verlegt. Auch gehen, zumindest hier im Umkreis von 100 km, die Stellenausschreibungen merklich zurück.

Plant die Regierung, den AlG I-Anspruch für alle Bezieher bis auf Weiteres zu verlängern?

Das wäre doch nur fair, oder!?

Wisst ihr darüber evtl. mehr?

Wie steht ihr dazu?

Schöne Grüße

DU

Wasserkopp

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Verständnisfrage:

Was macht es in dem Zusammenhang fair das ALG I zu verlängern? I.d.R. besteht ein doch recht langer Anspruch auf diese Leistung - im Gegensatz zu den bisher geplanten Maßnahmen bezüglich Kontaktverbot.

Der Unbeugsame

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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.

Ich glaube, wir alle können uns sicher sein, dass es in zwei Wochen nicht besser geworden ist, das Ganze dauert dann mal locker sechs Monate, in diesen sechs Monaten lagen Stellenbesetzungen auf Eis, wie soll man da bitteschön eine Chance haben, einen Job zu finden? Und wenn der Restanspruch von AlG I noch sechs Monate betrog, man dann aber AlG II beantragen muss, obwohl man in diesen sechs Monaten einen Job gefunden hätte, es einem aber verwehrt wurde ... ja, IMHO wäre das unfair!

BAT

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Grundsätzlich bleibe ich der Auffassung, daß der öffentliche Dienst ganz aus der Arbeitslosenversicherung raus sollte. Mindestens aber eine Abschaffung dieses Sozialversicherungszweiges für "unkündbare Angestellte".

Denn das Minusgeschäft machst nicht Du durch den Abstieg in ALG II, sondern die o. g. Klientel, die nicht nur für eine kurze Krise betroffen sind, sondern über viele Jahrzehnte in ein System einzahlen, welches eigentlich für diese zugangsfern ist.

Wasserkopp

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Ja, ich kann diese persönliche Perspektive einnehmen.

Grundsätzlich fällt das aber aus meiner Sicht in die Rubrik "Das Leben ist nicht fair". Ich sehe auch keine Notwendigkeit dies als Staat auszugleichen. Was es aus Ihrer Sicht nicht schöner macht, dennoch sehe ich persönlich keinen Handlungsbedarf.

Pepper2012

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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.

Und schon haben wir die Neiddebatte. Ich glaube nicht, dass Du hier im richtigen Forum gelandet bist mit solchen allgemeinpolitischen Diskussionsanstößen.

Bastel

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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.

Und schon haben wir die Neiddebatte. Ich glaube nicht, dass Du hier im richtigen Forum gelandet bist mit solchen allgemeinpolitischen Diskussionsanstößen.

Er hat doch Recht! Jetzt kommen wieder alle aus Ihren Löchern gekrochen und wollen Geld abschöpfen. Es wurde in den letzten Jahren prächtig Kasse gemacht und nun schreit man sofort nach Staatshilfen wenns mal nicht mehr so rund läuft.

Der Unbeugsame

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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.

Und schon haben wir die Neiddebatte. Ich glaube nicht, dass Du hier im richtigen Forum gelandet bist mit solchen allgemeinpolitischen Diskussionsanstößen.

Puhhh, meine Anfrage hat rein gar nichts mit Neid zu tun!

BAT

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Puhhh, meine Anfrage hat rein gar nichts mit Neid zu tun!

Ich kann die Anfrage verstehen. Bin aber auch davon überzeugt, daß wenn man die Bezugsdauer aufgrund der geschilderten Einflüsse verlängert, man sie auch bei besseren Konditionen verkürzen müsste. Mindestens in Westdeutschland für 2018 und 2019 wegen Vollbeschäftigung auf vielleicht nur sechs Monate.


2strong

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Wisst ihr darüber evtl. mehr?

Derartiges ist derzeit nicht angedacht.

rtc

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Plant die Regierung, den AlG I-Anspruch für alle Bezieher bis auf Weiteres zu verlängern?

Nein, aber diskutiert wird stattdessen etwas anderes: Eine Vereinfachung des Zugangs zu Hartz IV. Konkret soll die Vermögensprüfung für sechs Monate wegfallen. Das geht effektiv schon leicht in die von Dir angedachte Richtung.

Siehe https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html

WasDennNun

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Na ja, wenn einerseits Solo-(-Schein-)Selbsständige, Klein(s)tunernehmen ... Zuschüsse erhalten, Kurzarbeitergelder gezahlt werden ... darf man doch zumindest, IMHO nachvollziehbarerweise, nachfragen.
Sehr verständlich, sei gewiss, der Staat wird dein Überleben sichern.
Zitat
Ich glaube, wir alle können uns sicher sein, dass es in zwei Wochen nicht besser geworden ist, das Ganze dauert dann mal locker sechs Monate, in diesen sechs Monaten lagen Stellenbesetzungen auf Eis, wie soll man da bitteschön eine Chance haben, einen Job zu finden? Und wenn der Restanspruch von AlG I noch sechs Monate betrog, man dann aber AlG II beantragen muss, obwohl man in diesen sechs Monaten einen Job gefunden hätte, es einem aber verwehrt wurde ... ja, IMHO wäre das unfair!
Ich denke ALG I wird es nicht geben, aber wohl eine längere Stillhaltephase bei H4 was die Höhe deiner Miete angeht.
Also richte dich schon mal darauf ein, dass du mit 400€ fürs Leben auskommen musst.

WasDennNun

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Grundsätzlich bleibe ich der Auffassung, daß der öffentliche Dienst ganz aus der Arbeitslosenversicherung raus sollte. Mindestens aber eine Abschaffung dieses Sozialversicherungszweiges für "unkündbare Angestellte".
Interessante These, nur wie legst du fest wer "unkündbarer Angestellte" ist?
Ich persönlich bin locker kündbar.
Und die ganze aktuellen Helden (Pfleger und Ärzte) sind es auch.

Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.

BAT

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Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.

Wird schwierig sein und ich erkläre ausdrücklich, das dies nur meine derzeitige eigene Meinung ist. Grundsätzlich bin ich vor Allem aus solidarischen Gründen für eine vollständige Beibehaltung der AV - Pflicht für Personen im öffentlichen Dienst.

Seit einigen Jahren nicht mehr, weil die Abgabenlast und Umverteilung viel zu weit angestiegen ist. Die Umverteilung hat keine Grenzen mehr. Vielleicht sieht das in einigen Jahren wieder anders aus, jedoch die Hoffnung ist gering. ;)

WasDennNun

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Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.

Wird schwierig sein und ich erkläre ausdrücklich, das dies nur meine derzeitige eigene Meinung ist. Grundsätzlich bin ich vor Allem aus solidarischen Gründen für eine vollständige Beibehaltung der AV - Pflicht für Personen im öffentlichen Dienst.
Eine Variante wäre ja es in eine Freiwillige Leistung umzuwandeln.
Der der Will der zahlt und bekommt es dann (und der AG mus es mitbezahlen), die anderen wandern direkt ins H4. Bekommen dafür aber den AG anteil.  8)