Autor Thema: Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?  (Read 12591 times)

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Köstlich.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Bei so viel Ahnungslosigkeit und fehlender Durchdringung der Thematik, sich ständigen widersprechenden Aussagen, bringt ein Diskurs nichts mehr.
Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)

Und für die Fragestellung ist die Vermögensprüfung auch irrelevant, als braucht man diese auch nicht zu betrachten.

Es ist doch so, dass eine Familie in der von Shokobon konstruierten Lebenssituation einen Bedarf von 1870€ hat.
(wenn man davon ausgeht, dass die Miet/Heizkosten von 1000€ für eine 4 Köpfige Familie angemessen sind), oder?

(Somit wäre ein solcher als E3S1 / E2S4 ... bei voller Berufstätigkeit schon "H4"Aufstocker)

Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4
Insofern ja Shokobon:
Zitat
Für alle, die das nicht erreichen würden, würde sich die Arbeitslosenversicherung rechnerisch nicht lohnen, wenn sowieso aufgestockt werden muss.
Und diese könnten bei der AV aussteigen
Allerdings ist diese Lebensphase ja relativ kurz, bezogen auf das ganze Erwerbsleben.
Und wenn AV freiwillig wäre, dann sicher nicht nach dem Rosinenpickprinzip, sondern ganz oder garnicht.

Und ich denke auch wie BAT, dass viele dieser Menschen eben nicht komplett den Partner zu hause lassen würden, sondern das da zumindest eine 450€ Nebentätigkeit ausgeübt wird (weil Oma mal für ein paar Stunden auf die Kids aufpasst etc.)... und dann werden es noch weniger sein, für die es sich "lohnt" aus der AV auszusteigen.
Mein Fazit: Auch für geringverdienende öDler lohnt sich der AV Beitrag.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
(Somit wäre ein solcher als E3S1 / E2S4 ... bei voller Berufstätigkeit schon "H4"Aufstocker)

Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4
Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.
Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?

Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.

Spid

  • Gast
„Viele“ sind also weniger als 4% der bei öffentlichen AG beschäftigten 4,8 Mio. Beschäftigten?

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Wenn die alle gleichzeitig vor dir stehen, ja, find schon.

Spid

  • Gast
Tun sie aber nicht.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Ja Gott sei Dank.

The Witch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4

Das macht sehr wohl einen Unterschied, da im ALG-I-Bezug weiter Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Spid

  • Gast
Die - oh Wunder - auch nur zu einem Rentenanspruch führen, der ebenfalls aufgestockt werden muß. Weder die Arbeitslosenversicherung noch die Rentenversicherung ist im Interesse von Geringverdienern.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,503
Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)


Unter Anderem weil du mit Fake News so weiter machst. Habe mir doch nur einen von etwa 10 sachlichen Fehlern von Schokobon rausgesucht. SOllen wir den nächsten nehmen? 1000 € Unterhaltskosten für 4 Personen? Sind bei uns maximal 625 € - in einigen Gegenden das Landes noch weniger.

Und wenn hier nicht langsam verstanden wird, daß öffentlicher Dienst und der vielfach vorkommende Verfall in H4 mit Aufstockung nicht existent seins sollte, pöbel ich noch mehr 8)


2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?

Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.

Falsch gedacht:
Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Ohnehin - also unabhängig vom vorangehenden Halbsatz - regelmäßige Aufstockung. Unfug!

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Ja, das ist Unfug.
Sonnenklar, dass das Wort „ohnehin“ den vorangehenden Halbsatz ausblendet.
Beeindruckend wie messerscharf du die Worte analysiert hast und jetzt Licht ins Dunkel bringst.
Besonders nachdem du eine für den angenommenen Sachverhalt völlig unbeachtliche Statistik angeführt hast. Brillante Wendung in diesem geistreichen und immer niveauvollen Austausch.


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.
Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?

Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.
Ich schätze, dass die Konstellation auf wenige als 1% zu trifft und dass auch nur für weniger als 10% der Dauer ihres Erwerbslebens.

Oder anders gesagt:
Wie viel Prozent der Bevölkerung hat mehr als ein Kind in einem Alter wo es noch nicht in eine Krippe untergebracht werden kann?
Und wo ein Elternteil zu hause bleiben muss!
Nach Elternzeit etc.... (alle anderen haben sich die Lebenssituation ja selber ausgesucht, so wie der EG13er mit eine Wohnung für 2000€ monatlich, der H4 beantragen könnte, wenn er arbeitslos werden würde)

Das sind doch die, die du meinst? die regelmäßig aufstocken müssten...

Wie viele davon sind im öD? und wie viele davon im unteren EG Bereich.

Von daher glaube ich das es sehr wenige und nicht viel sind.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)


Unter Anderem weil du mit Fake News so weiter machst. Habe mir doch nur einen von etwa 10 sachlichen Fehlern von Schokobon rausgesucht. SOllen wir den nächsten nehmen? 1000 € Unterhaltskosten für 4 Personen? Sind bei uns maximal 625 € - in einigen Gegenden das Landes noch weniger.
Oha, jetzt kommt es raus, du lebst in einem anderen Land oder in einer anderen Realität?
Was ist hieran Fake News:
Der Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist 389€ und für Kinder unter 5 nicht 250€. Oder etwas nicht?
Alles Fake? Bitte kläre mich auf, ich bin überrascht.

Ist das bei euch anders? Das sind doch ohne Kosten für angemessenen Wohnraum schon mehr als 625€