Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?
Schokobon:
Köstlich.
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 26.03.2020 09:09 ---Bei so viel Ahnungslosigkeit und fehlender Durchdringung der Thematik, sich ständigen widersprechenden Aussagen, bringt ein Diskurs nichts mehr.
--- End quote ---
Shokobon hat sich nur bei der Höhe des Kindergeldes geirrt, ansonsten sind seine Zahlen ja korrekt.
(Mir schleierhaft wieso man da so rumpöbelt und dann auch noch was von Diskurs faselt)
Und für die Fragestellung ist die Vermögensprüfung auch irrelevant, als braucht man diese auch nicht zu betrachten.
Es ist doch so, dass eine Familie in der von Shokobon konstruierten Lebenssituation einen Bedarf von 1870€ hat.
(wenn man davon ausgeht, dass die Miet/Heizkosten von 1000€ für eine 4 Köpfige Familie angemessen sind), oder?
(Somit wäre ein solcher als E3S1 / E2S4 ... bei voller Berufstätigkeit schon "H4"Aufstocker)
Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4
Insofern ja Shokobon:
--- Zitat ---Für alle, die das nicht erreichen würden, würde sich die Arbeitslosenversicherung rechnerisch nicht lohnen, wenn sowieso aufgestockt werden muss.
Und diese könnten bei der AV aussteigen
--- End quote ---
Allerdings ist diese Lebensphase ja relativ kurz, bezogen auf das ganze Erwerbsleben.
Und wenn AV freiwillig wäre, dann sicher nicht nach dem Rosinenpickprinzip, sondern ganz oder garnicht.
Und ich denke auch wie BAT, dass viele dieser Menschen eben nicht komplett den Partner zu hause lassen würden, sondern das da zumindest eine 450€ Nebentätigkeit ausgeübt wird (weil Oma mal für ein paar Stunden auf die Kids aufpasst etc.)... und dann werden es noch weniger sein, für die es sich "lohnt" aus der AV auszusteigen.
Mein Fazit: Auch für geringverdienende öDler lohnt sich der AV Beitrag.
2strong:
--- Zitat von: WasDennNun am 27.03.2020 15:36 ---(Somit wäre ein solcher als E3S1 / E2S4 ... bei voller Berufstätigkeit schon "H4"Aufstocker)
Von daher ist es korrekt, dass diese Menschen in dieser Lebensphase nichts von den AV Beiträge haben, da es keine Unterschied macht ob ALG I oder ALG 2 / H4
--- End quote ---
Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.
Schokobon:
--- Zitat von: 2strong am 27.03.2020 16:04 ---Kritisiert wurde nicht die Tatsache, dass es solche Konstellationen geben kann, sondern die Behauptung, es handle sich dabei um einen Regelfall.
--- End quote ---
Wo war noch gleich die Rede vom „Regelfall“?
Ich dachte ich hätte geschrieben, dass die Konstellation auf „viele“ zutrifft und da dann „regelmäßig“ sowieso aufgestockt werden muss.
Spid:
„Viele“ sind also weniger als 4% der bei öffentlichen AG beschäftigten 4,8 Mio. Beschäftigten?
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