Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?