Autor Thema: Anspruch auf AlG I-Verlängerung? Planungen der Regierung?  (Read 27559 times)

Schokobon

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Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).

2strong

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Mir fällt da keine vernünftige Regelung ein wie man die kündbaren öDler von den höchstwahrscheinlich nicht kündbaren unterscheiden soll.
Die Erfüllung des tariflichen Kündigungsschutzes läge z. B. nicht völlig fern.

BAT

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Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).

Warum sollte das aufgestockt werden?

Zudem kenne ich aus eigener Erfahrung nur Fälle, die ihren unbefristeten Arbeitsplatz im öD - ohne eine weitere Verwendung zu haben - gekündigt haben. Und die bekommen eine Sperre auf dem ALGI.

Schokobon

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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.

2strong

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Da würde es sich für viele nicht mehr lohnen in die AV einzuzahlen, da das ALG I aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II Leistungen aufgestockt werden muss. Was dann dem reinen H4 Bezug entspricht.
Wär ich jetzt nicht dagegen das als freiwillige Abgabe auszugestalten (für Beschäftigte im ÖD).
Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.

yamato

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Nein, aber diskutiert wird stattdessen etwas anderes: Eine Vereinfachung des Zugangs zu Hartz IV. Konkret soll die Vermögensprüfung für sechs Monate wegfallen. Das geht effektiv schon leicht in die von Dir angedachte Richtung.

Siehe https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html

Das Problem wird sein, dass die Jobcenter trotz Vereinfachungen evtl. mit den Neuanträgen der nächsten Monate überfordert sein werden und es zu Wartezeiten kommt. So könnte man wenigstens diesen Teil der Neuanträge in die Zukunft verschieben. Die Rücklagen der Arbeitsagentur sollten auch dafür noch reichen

WasDennNun

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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?

Bastel

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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?

Liegt das Arbeitslosengeld für Singles nicht ungefähr bei 60% des durchschnittlichen Nettos (Letzte 12 Monate)?

Dann wäre der E2/2er schon ziemlich in der Nähe von Harz4.

WasDennNun

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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Aber nur dann wenn die kleiner EG5er mit Kindern zuhause daher kämen.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo läge denn da die EG Grenze bei der das der Fall wäre als Alleinerzieher?
Einzelperson wäre bei uns ~950€ / mit Kind ~1350€
Da wäre der EG2 über H4 Satz mit seinen ALG I, als Alleinerziehender wäre er Aufstocker.
Und wir haben ja regelmäßig EG2er mit Kinder im öD, oder?

Liegt das Arbeitslosengeld für Singles nicht ungefähr bei 60% des durchschnittlichen Nettos (Letzte 12 Monate)?

Dann wäre der E2/2er schon ziemlich in der Nähe von Harz4.
Ja. In der Nähe und je nach Gemeinde und der dort angenommen max Miete auch schon mal drüber.
Aber wer ist regelmäßig E2 und dann auch weniger als 3 Jahren dabei, wenn er gefeuert wird?

Wie gesagt kleiner E3 ist mir in den letzten 15 Jahren nicht mehr unter die Augen gekommen.
Und E3 ~2600 Brutto hat halt ~1022 € ALG I, da ist er in der Regel über H4
ob es sich dann für ihn lohnen würde in die AV zu zahlen?

Schokobon

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Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.

Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo wäre derlei behauptet worden?


WasDennNun

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Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo wäre derlei behauptet worden?
Das wurde vor längerer Zeit auch mal behauptet.

Deine Behauptung, dass ALGI aus ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste, ist natürlich auch nur in den wenigsten Ausnahmen richtig und somit irrelevant.
Einzige ansatzweise relevante Gruppe: Alleinerziehenden EG3er die kein Unterhalt für das Kind bekommen.


Bastel

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Wenn noch eine Ehefrau und zwei Kinder hin zu kommen, ist man allerdings gleich beim Harz4 Zuschuss.

Den dürfte man allerdings auch bei einem E5 Gehalt bekommen. ::)

DiVO

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Sportlich: mit E5 eine Ehefrau und zwei Kinder finanzieren. In dem Fall gehe ich doch dann davon aus, dass die Frau auch arbeitet und zum Haushaltseinkommen beiträgt. Anders klappt das nicht.

WasDennNun

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Wenn noch eine Ehefrau und zwei Kinder hin zu kommen, ist man allerdings gleich beim Harz4 Zuschuss.
Das hat aber nichts mit dem öD Gehalt zu tun.
Da kann selbst der E13er H4 Zuschuss erhalten, das geht ganz fix.

Edit: Da braucht man ja nur Wohnkosten von 1200€ haben und schwupp bekommste H4 idR für 6 Monate (inkl. der Aufforderung umzuziehen)
« Last Edit: 25.03.2020 10:11 von WasDennNun »

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Angesichts des Umstandes, dass nur rd. 10% der Grundsicherungsbezieher überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und sogar nur rd. 3% der Grundsicherungsbezieher einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, lässt sich Deine Behauptung nicht nachvollziehen, selbst wenn die Bezieher alle ausschließen dem öffentlichen Dienst entstammten.
Unbeachtliche Fallzahlen bei dem gedanklichen Fallkonstrukt ALG I aus ÖD Gehalt.

Wenn man mit ALG I unter dem H4 Satz (gemeinhin: Existenzminimum) liegt wird aufstockend H4 gewährt.
Ansonsten ist es ja nicht korrekt das ÖD Gehältern ohnehin regelmäßig aus SGB II  Leistungen aufgestockt werden müsste.
Wo wäre derlei behauptet worden?
Hab ich die Pointe verpasst oder bist Du blöd?