Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BE] Pauschale Beihilfe - Änderung des Landesbeamtengesetz
(1/1)
mmp:
Für alle die es betrifft, endlich die lang ersehnte Änderung des LBG.
Konkret § 76 Abs. 5 LBG.
Bleibt gesund.
Pupecki:
Glückwunsch, hoffentlich ziehen die restlichen Länder bald nach.
sr4711:
Und der Bund ...
Feidl:
--- Zitat ---bei privater Krankenversicherung höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif.
--- End quote ---
Für Beamte in der PKV somit weiter uninteressant.
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