Autor Thema: Vorzeitige Beendung der Elternzeit  (Read 2251 times)

Lotte123

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Vorzeitige Beendung der Elternzeit
« am: 26.03.2020 11:10 »
Hallo zusammen,

Mitarbeiterin hat zwei Jahre Elternzeit beantragt und ist seit 10.9.2018 in Elternzeit. Die Mitarbeiterin beendet ihre Elternzeit vorzeitig zum 23.4.2020, da sie erneut schwanger ist.

Für den Zuschuss zum Elterngeld sollen ja die letzten 3 abgerechneten Monate herangezogen werden. Sind ja nun einige tarifliche Lohnerhöhungen darüber gegangen.

Welches Gehalt muss den zur Berechnung herangezogen werden?

Das Gehalt aus 2018 oder 2020?

Danke

Schwabe

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Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
« Antwort #1 am: 26.03.2020 13:21 »
Was denn für ein Zuschuss zum Elterngeld?

Lotte123

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Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
« Antwort #2 am: 26.03.2020 13:36 »
upps Zuschuss zum Mutterschutzgeld

Gerda Schwäbel

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Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
« Antwort #3 am: 26.03.2020 14:06 »
Sie meinen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld  ;)

Maßgeblich sind die Zahlungen (Entgeltbestandteile) der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Geburt des älteren Kindes. Da die Tariferhöhungen "dauerhafte Änderungen der Arbeitsentgelthöhe" darstellen, ist jedoch mit den heute aktuellen Beträgen zu rechnen. Schauen Sie sich dazu § 21 Abs. 4 Mutterschutzgesetz an.

Lotte123

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Antw:Vorzeitige Beendung der Elternzeit
« Antwort #4 am: 26.03.2020 14:45 »
Danke für die schnelle Antwort