Autor Thema: einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune  (Read 8512 times)

Erzi

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Wir sind Erzieherinnen an einer kommunalen Kita in Sachsen und erfuhren durch Brief, dass uns der Bürgermeister aufgrund der Corona-Krise auf 70 % der Stunden setzt, ZUNÄCHST befristet bis Ende April. Einige von uns haben Arbeitsverträge (keine Flex-Verträge, sondern feste AV) in denen 36 Stunden vereinbart sind. Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war. Nun hat er einseitig entschieden.
Welche Erfahrungen habt ihr?
Welche Rechtsnorm gibt es für die Anordnung zur Stundenreduzierung?
 

Spid

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #1 am: 26.03.2020 13:33 »
Auch wenn grundsätzlich eine Beschäftigungspflicht besteht, sehe ich angesichts der aktuellen Situation kein grundsätzliches Problem, wenn der AG dieser nicht vollständig nachkommt, solange er vollständig vertragsgemäß vergütet.

2strong

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #2 am: 26.03.2020 16:01 »
Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war.
Das kann ich mir bildlich vorstellen.

Organisator

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #3 am: 26.03.2020 16:09 »
Welche Erfahrungen habt ihr?

Also ich würde mich freuen, wenn ich nur noch 70 % arbeiten müsste. Insoweit verstehe ich auch das Problem nicht :)

WasDennNun

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #4 am: 26.03.2020 16:56 »
Eben, mir doch egal wie viel ich arbeiten muss, Hauptsache ich bekomme meine 100% Entgelt.
Wenn der AG mir weniger Zahlen will, dann muss dass mit mir vereinbaren, einseitig geht da nix!

Erzi

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #5 am: 27.03.2020 08:34 »
Ja, es geht aber darum, dass der BM uns nur noch 70 % des im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnes zahlen will, ohne vorher mit uns darüber gesprochen zu haben.

Bastel

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #6 am: 27.03.2020 08:38 »
Das geht einseitig schon mal gar nicht. Rechtschutz vorhanden?

Spid

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #7 am: 27.03.2020 08:38 »
Das geht nicht, war aber nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Ab zum Anwalt und zur Presse.

Kryne

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #8 am: 27.03.2020 10:57 »
Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich es echt amüsant finden, wie jetzt so mancher AG meint er könne machen was er will.  ::)

Wie Spid sagt, ab zum Anwalt und zur Presse.

Annelie2017

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #9 am: 03.04.2020 21:44 »
Hallo!
Auch wir wurden auf 80% vom Gehalt runter gesetzt. Dies wurde einfach  vom Arbeitgeber beschlossen mit der Begründung des Paragraph 6 des Arbeitsvertrages, weil wir nun weniger Kinder betreuen auf Grund der derzeitigen Situation.
Aber zählt denn eine Pandemie mit dazu?

Spid

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #10 am: 03.04.2020 22:00 »
Da wir Deinen Arbeitsvertrag nicht kennen und uns somit §6 dieses Vertrags unbekannt ist, läßt sich zur Anwendbarkeit und Wirkung der Norm nichts sagen.

Annelie2017

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #11 am: 04.04.2020 10:11 »
Hier nun der Wortlaut von §6:


Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:

Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren.

Spid

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #12 am: 04.04.2020 10:23 »
Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.

Annelie2017

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Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #13 am: 04.04.2020 14:44 »
Nein das ist kein Formulararbeitsvertrag

Spid

  • Gast
Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
« Antwort #14 am: 04.04.2020 14:58 »
Du hast also Deinen Arbeitsvertrag gemeinsam mit dem AG formuliert - oder woher weißt Du, daß kein Muster eines (AG-)Verbands benutzt oder die gleichen Bedingungen nicht gleichlautend auch mit zwei anderen AN vereinbart wurden?