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einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune

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Erzi:
Wir sind Erzieherinnen an einer kommunalen Kita in Sachsen und erfuhren durch Brief, dass uns der Bürgermeister aufgrund der Corona-Krise auf 70 % der Stunden setzt, ZUNÄCHST befristet bis Ende April. Einige von uns haben Arbeitsverträge (keine Flex-Verträge, sondern feste AV) in denen 36 Stunden vereinbart sind. Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war. Nun hat er einseitig entschieden.
Welche Erfahrungen habt ihr?
Welche Rechtsnorm gibt es für die Anordnung zur Stundenreduzierung?
 

Spid:
Auch wenn grundsätzlich eine Beschäftigungspflicht besteht, sehe ich angesichts der aktuellen Situation kein grundsätzliches Problem, wenn der AG dieser nicht vollständig nachkommt, solange er vollständig vertragsgemäß vergütet.

2strong:

--- Zitat von: Erzi am 26.03.2020 13:28 ---Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war.
--- End quote ---
Das kann ich mir bildlich vorstellen.

Organisator:

--- Zitat von: Erzi am 26.03.2020 13:28 ---Welche Erfahrungen habt ihr?

--- End quote ---

Also ich würde mich freuen, wenn ich nur noch 70 % arbeiten müsste. Insoweit verstehe ich auch das Problem nicht :)

WasDennNun:
Eben, mir doch egal wie viel ich arbeiten muss, Hauptsache ich bekomme meine 100% Entgelt.
Wenn der AG mir weniger Zahlen will, dann muss dass mit mir vereinbaren, einseitig geht da nix!

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