Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Spid:
Das Kindertagesstättengesetz steht doch überhaupt nicht zur Disposition. Es geht darum, ob eine arbeitsvertragliche Klausel in einem Formulararbeitsvertrag der AGB-Kontrolle standhält. Darüber sagt das genannte Gesetz überhaupt nichts aus. Ich habe ausgeführt, warum die Klausel einer solchen Überprüfung nicht standhielte. Du zweifelst das an - und hast dafür auch keine Rechtsprechung zu bieten, die Du von mir verlangst.
DiVO:
Wie du es beschreibst ist der Fall doch klar und wieso hat dann noch niemand gegen diese Klausel prozessiert?
Spid:
Hat vielleicht jemand - wenn das im Gütetermin beigelegt wurde, werden wir das kaum erfahren. Und selbst wenn niemand dagegen geklagt hat, weil Erzieherinnen eine der Berufsgruppen sind, die gerne alles mögliche mit sich machen lassen, ändert das ja nichts.
WasDennNun:
Und solange keiner geklagt hat dreht ihr euch im Kreise, der AG kann diese Klausel anwenden, der AN kann das ablehnen und der AG murrt und bezahlt ihn weiter voll oder eben nicht. Und dann murrt dar AN und akzeptiert das niedriger Entgelt oder auch nicht.
Das ganze sagt dann weiterhin nichts über die Rechtmäßigkeit aus, aber solange keiner klagt, bekommt der AG seinen Willen (ob rechtmäßig oder nicht verrät dir das Licht), wenn er will, den er überweist ja das Geld, so wie er es für richtig hält.
Spid:
Vielleicht klagt ja die Fragestellerin.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version