Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Aktuell Probezeit - Corona Angst

<< < (5/5)

Lars73:
Bei Bundesagentur der Arbeit hatte ich bisher vermutet, dass diese als eigenständiger Arbeitgeber auftritt. (Was stand dort im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber?)

Wenn beides Bundesrepublik Deutschland war besteht Kündigungsschutz. Sonst wäre ggf. eine Probezeitkündigung möglich. Es ist nicht zu erwarten, dass diese wegen Corona passiert. Im Gegenteil wegen der Sorge einer Haushaltssperre wird man freie Stellen vermeiden wollen. Aber wenn du tatsächlich nicht geeignet bist könnte es zu einer Kündigung kommen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber gering.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kimonbo am 28.04.2020 19:19 ---Also nochmal bitte eine verständliche Antwort: kann ich die Probezeit nicht bestehen? Bzw. gilt die Probezeit Regelungen nun für mich oder nicht? Danke

--- End quote ---
Sofern du den Arbeitgeber (der Bund) nicht gewechselt hast, hast du keine Probezeit und stehst unter dem Kündigungsschutz, als ob du schon lange dort arbeitest.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version