Autor Thema: Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)  (Read 3415 times)

Erzieherin25

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Hallo,
ich habe eine Flexvertrag 32 bis 40h! Nun wurden alle bei uns, die diesen Vertrag haben, zum 01.04.2020 auf 32h runtergestuft. So weit so gut! Es wurde jedoch die im Arbeitsvertrag gegebene Mitteilungsfrist von mindestens 14 Tage nicht eingehalten, sondern nur 7 Tage. Ist hier ein Widerspruch möglich bzw. rechtens? Was würde passieren? Können mir dadurch Nachteile entstehen? Ist ja doch eine Menge Geld, welches einfach wegfällt.

Ich danke im Voraus für die Antworten.

DiVO

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #1 am: 27.03.2020 13:32 »
Ich nehme an, dass du in einer Kita arbeitest. Ist das so?

Was steht zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in deinem Arbeitsvertrag? Bitte mal den genauen Wortlaut hier einfügen.

Wie und durch wen wurdest du über die Arbeitszeitänderung informiert?

Erzieherin25

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #2 am: 27.03.2020 13:39 »
Den genauen Wortlaut habe ich nicht parat, da ich auf Arbeit bin 🤪
Aber sinngemäß so:
 Je nach dem, wieviele Kinder zu betreuen sind, kann die Stundenanzahl von 32 bis 40 variieren. Sollte eine Stundenerhöhung bzw Runterstufung erfolgen, muss dieses mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden.

Ich arbeite in einer Kita, richtig!

Wir wurden durch die Personalstelle via Mail informiert!

DiVO

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #3 am: 27.03.2020 14:00 »
In welchem Bundesland arbeitest du?


Erzieherin25

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #4 am: 27.03.2020 14:02 »
Ich arbeite in Sachsen Anhalt.
Die Personalstelle hat uns in diesem Fall ja recht gegeben, möchte aber, aufgrund der jetzigen Situation an uns appellieren.

Spid

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #5 am: 27.03.2020 14:15 »
Dann teilt dem AG doch schriftlich mit, daß Ihr sein verfristetes Ansinnen vollständig zurückweist.

Kryne

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #6 am: 28.03.2020 12:28 »
Ich arbeite in Sachsen Anhalt.
Die Personalstelle hat uns in diesem Fall ja recht gegeben, möchte aber, aufgrund der jetzigen Situation an uns appellieren.

Dann würde ich darauf hinweisen, dass man trotz der Situation seine Miete und Rechnungen zahlen muss. (Ja Schulden verschleppen darf man jetzt teilweise, zahlen muss ich trotzdem)...

Bei meiner Verlobten in der Kita (privater Träger) hat man letzte Woche die offenen Stellen (4) alle besetzt für nach der Krise. Scheint so einige Kitaträger zu geben die ihre angestellten gerade verarschen und abzocken wollen und die schreien nach der Krise wieder am lautesten, dass man ja keine Erzieher findet  ;D

DiVO

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #7 am: 30.03.2020 08:41 »
Ich arbeite in Sachsen Anhalt.
Die Personalstelle hat uns in diesem Fall ja recht gegeben, möchte aber, aufgrund der jetzigen Situation an uns appellieren.
Bei meiner Verlobten in der Kita (privater Träger) hat man letzte Woche die offenen Stellen (4) alle besetzt für nach der Krise. Scheint so einige Kitaträger zu geben die ihre angestellten gerade verarschen und abzocken wollen und die schreien nach der Krise wieder am lautesten, dass man ja keine Erzieher findet  ;D

So lange die staatliche Förderung noch gezahlt wird, müssen auch weiterhin Anstellungsschlüssel erfüllt werden.

Feidl

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #8 am: 30.03.2020 12:29 »
Die Rechtslage ist eindeutig.
Aber mal gefragt. Ist das wirklich soviel Geld? Wenn der AG die Frist genau eingehalten hätte, würdest du genau 8h mehr arbeiten. Dann noch Steuern und SV Beiträge einreichnen. Machen die 8h es wirklich soviel Geld aus, um in dieser einmaligen Situation sich mit dem AG zu streiten?

Spid

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #9 am: 30.03.2020 12:41 »
Pacta sunt servanda - warum auf eine der Grundlagen unseres Zusammenlebens verzichten, ohne daß es dafür einen Grund gibt?

Erzieherin25

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #10 am: 30.03.2020 12:43 »
Es sind im Monat zwischen 300 bis 400 Euro die mir fehlen würden. Könnten also schon 100 Euro sein und das finde ich persönlich viel.
Ebenfalls habe ich Informationen bekommen, dass man immer nur zum ersten des Monats hoch oder runterstufen kann 🤷🏻‍♀️... würde dies stimmen, dann könnten sie mich erst zum 01.05. runterstufen und dann wäre es natürlich verdammt viel Geld, das flöten geht!

Spid

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #11 am: 30.03.2020 12:47 »
Dann hoffe am besten noch darauf, daß der AG es versäumt, fristgerecht zum 01.05. die entsprechende Erklärung abzugeben, weil er der irrigen Annahme ist, seine verfristete Erklärung gelte dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bastel

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Antw:Runterstufung von 40h auf 32h (Frist nicht eingehalten)
« Antwort #12 am: 30.03.2020 13:34 »
Die Rechtslage ist eindeutig.
Aber mal gefragt. Ist das wirklich soviel Geld? Wenn der AG die Frist genau eingehalten hätte, würdest du genau 8h mehr arbeiten. Dann noch Steuern und SV Beiträge einreichnen. Machen die 8h es wirklich soviel Geld aus, um in dieser einmaligen Situation sich mit dem AG zu streiten?

Es verringert sich auch die VBL, der Rentenanspruch sowie im Falle eines Falles der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Es geht hier immerhin um 20%!