Autor Thema: AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung  (Read 10730 times)

Hellmi

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Hallo in die Runde,
ich arbeite im Kindergarten eine Kommune.
Wir haben heute die Information bekommen, dass wir unseren Jahresurlaub (3,5 Wochen, die eigentlich fest im Juni feststanden) nun nehmen müssen aufgrund der Schließung der Kindergärten.
Es ist auch möglich angesammelte Überstunden abzubauen - ins Minus dürfen wir nicht gehen.

Nun meine Frage in die Runde:
Darf die Kommune uns einfach ohne Einwilligung dazu zwingen Urlaubs zu nehmen?
Es wird nun von einem Betriebsurlaub gesprochen, und unser Anspruch auf Urlaub im Juni wird gestrichen, mit der Begründung, dass dann ja auch viele Familien keinen Urlaub mehr nehmen und diesen aufgrund der aktuellen Lage ja jetzt schon nehmen müssen.

Ich finde das alles sehr merkwürdig und bin über Informationen wie wir/ich uns jetzt verhalten sollen sehr sehr dankbar!

Allen viel Kraft und Gesundheit!

Ein angenehmes Wochenende,
wünscht Florian!

Spid

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Nein.

Hellmi

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Und wie sollten wir uns am besten verhalten?
AG schriftlich anbieten, dass wir trotzdem zur Arbeit kommen und anderweitige Aufgaben erledigen?
Eine etwas genauere Info wäre super :-)

Spid

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Dem AG schriftlich mitteilen, daß er die Betriebsferien nicht zeitgerecht vorher angekündigt hat, Du auf dem für Juni genehmigten Urlaub bestehst und die unzulässige Verlagerung des Betriebsrisikos des AG auf die AN nicht hinnimmst. Zudem weist Du den AG darauf hin, daß Du Dir vorbehältst, seine Antwort sowie alle übrigen mit seinem rechtswidrigen Tun im Zusammenhang stehenden Dinge zu veröffentlichen, um das berechtigte Bedürfnis der Öffentlichkeit an Informationen über rechtswidriges und schäbiges Verhalten öffentlicher Stellen zu befriedigen.

WasDennNun

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um das berechtigte Bedürfnis der Öffentlichkeit an Informationen über rechtswidriges und schäbiges Verhalten öffentlicher Stellen zu befriedigen.
wunderbare Formulierung  ;D

Peinlicherweise war neulich im öffRechtl. TV ein Rechtsanwalt zu hören (und zu sehen), der undifferenziert gesagt hat, dass ein AG Zwangsurlaub aus betrieblichen Gründen anordnen kann.

Spid

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Das kann er grundsätzlich auch: vor dem bzw. zu Beginn des Urlaubsjahres, wenn es dafür einen dringenden betrieblichen Grund oder eine Betriebsvereinbarung gibt; im Jahresverlauf nur für nicht bereits verplanten Urlaub mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Monaten.

RsQ

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Es ist doch zudem nicht nur gesunder Menschenverstand, sondern m.E. auch irgendwo schriftlich fixiert, dass ei Urlaub der Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft dienen soll.

Mal ehrlich: Unter dieser (aktuellen) Situation, in der "Urlaub" letztlich einen Aufenthalt in den eigenen vier Wänden bedeutet, kann man sich bestimmt vieles vorstellen - aber klassische Erholung sieht irgendwie anders aus?!?

Joe kommunal

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Hallo, wie verhält es sich anders herum? Der AN will seinen beantragten Urlaub wegen der CK nun nicht mehr antreten und auf bessere Zeiten hoffen. Wie geht man damit um?

VG Joe

Spid

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Ist der beantragte Urlaub durch den AG genehmigt, sind beide Seiten daran gebunden. Eine Abweichung ist grundsätzlich nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich.

TheITGuy

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Bei uns wurde offiziell mitgeteilt, dass die Rücknahme von genehmigten Urlaub nur in ganz besonderen Ausnahmefällen genehmigt wird.

Begründet wurde das u.a. mit der Sorge, dass sonst nach der Krise alle gleichzeitig weg sind.

Katl

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Was aber bedeutet genehmigter Urlaub? Ist das auch schon der Urlaubsplan, welcher Anfang des Jahres aufgestellt wurde? Wir sollen auch den Urlaub so nehmen, wie er im Plan steht. Für mich ist das aber eine einseitige Anordnung von Urlaub durch den AG. Ich habe weder Urlaub beantragt, noch unterschrieben auf dem Urlaubsschein. Das BUrlG sagt auch etwas anderes.

Spid

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Der AG erfüllt den Urlaubsanspruch des AN durch ausdrückliche Erklärung der Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Hat der AG diese Erklärung noch nicht abgegeben, ist der Urlaub auch noch nicht festgelegt.

Lars73

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Wer hat den Urlaubsplan auf welcher Basis aufgestellt?

WasDennNun

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Und müsst ihr noch einen gesonderten Antrag für den Urlaub stellen, oder ist der Urlaubsplan alles?

BeamterBR

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Bei uns wurde für Beamte wie für Tarifbeschäftigte eine Urlaubssperre verhängt. Jeder bisher bereits genehmigte Urlaub darf nicht angetreten werden und soll storniert werden. Neuer Urlaub darf nicht geplant werden.