Autor Thema: AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung  (Read 11172 times)

Spid

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Für eine Urlaubssperre genügen dringende betriebliche Gründe. Sie wirkt aber nicht auf bereits genehmigten Urlaub, dessen Widerruf weit höhere Anforderungen hat und stets einer Einzelfallprüfung bedarf. Der Urlaubsantritt ließe sich von AN leicht gerichtlich erzwingen.

Wastelandwarrior

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was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

jenna11

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Hallo zusammen,

Spid hat hier von juristischer Seite alles wieder mal wunderbar erklärt.

Was mich wundert, dass ihr nicht mal bei Eurem Personalrat nachgefragt habt?

Oder habt ihr und der wusste nicht weiter?

Er sollte bei solchen Versuchen auf jeden Fall einschreiten!

Spid

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was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

Das mag im Einzelfall so sein, ebenso wie es im Einzelfall so sein kann, daß die eigenen Urlaubspläne durch Corona nicht berührt werden.

BAT

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was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

Du kennst mithin die Situation im zweiten Halbjahr weltweit? :P

@BeamterBR: was meinst Du mit stornieren? Das würde doch für Einige ein Vorteil sein, da Schadensersatzsansprüche gegen den Dienstherren/ AG Stornokosten auffangen könnten.

Feidl

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was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.
Trifft sogar schon zu, wenn das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern heißt.  :o

Spid

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Nur wenn man an die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - und zahlreicher anderer, die auf die Allgemeinheit und nicht den Einzelfall wirken - glaubt.

Texter

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wie sagte gestern jemand: viele der Maßnahmen sind wohl rechtswidrig, aber kein Richter wird den Schneid haben, dies in der aktuellen Situation auch so zu entscheiden.

wir werden sehen

Spid

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Ich kenne genügend Richter, die keine Furcht vor so einer Entscheidung hätten. Einer mindestens wartet sogar freudig darauf, daß mal einer gegen sein Corona-Bußgeld klagt. Krisen sind kein rechtsfreier Raum!

RsQ

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was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

Der (genehmigte) Urlaub betrifft ja zunächst eine Vereinbarung über (zeitliche) Abwesenheit des AN vom Arbeitsort. Über die näheren Faktoren wie Urlaubsart/-ort, Anreise, usw. entscheidet der AN selbstständig. Der AG kann doch nichts dafür, wenn die ursprünglichen Pläne auf Seiten des AN nicht umsetzbar sind - das verhindert ja nicht den eigentlichen Zweck der Erholung.  (Wobei ich durchaus bei der Ansicht mitgehe, dass in der aktuellen Situation nur begrenzt wirklicher Erholungsurlaub möglich ist.)


Spid

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Die verlinkten Rechtssachen gehen alle am Kern der Rechtswidrigkeit vorbei. Man kommt überhaupt nicht in den Bereich der Interessensabwägung oder der Prüfung von Angemessenheit und Geeignetheit, weil §28 Abs. 1 IfSG bereits nicht als Rechtsgrundlage taugt.

Katl

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Im Oktober letzten Jahres wurde der Urlaubsplan in die Runde gegeben. Dort sollte jeder seine Wünsche eintragen. Nach dem Konflikte ausgeräumt waren wurde der Plan vom Bürgermeister und dem Personalrat bestätigt. Bisher war es so, dass man seinen Urlaub in Kollegen in der Fachgruppe auch ändern konnte. Wir müssen ja immer einen zusätzlichen Urlaubsantrag ca. 14 Tage vorher einreichen, welcher den Zeitraum beinhaltet und vom Mitarbeiter und dem Vorgesetzten unterschrieben wird. Erst nach der Bestätigung durch den Vorgesetzten war der Urlaub genehmigt. Jetzt haben alle die Urlaubsanträge im Fach liegen und sollen sie ausfüllen und unterschreiben. Meine Kollegin soll ab nächste Woche drei Wochen Jahresurlaub machen. as soll sie drei Wochen alleine zuhause. Ich finde das völlig unangemessen und warum auch, die Arbeit ist doch trotzdem da.

Schmitti

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...wurde der Plan vom Bürgermeister und dem Personalrat bestätigt.
Echt jetzt?

WasDennNun

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Jetzt haben alle die Urlaubsanträge im Fach liegen und sollen sie ausfüllen und unterschreiben.
Und nimmt jetzt der Bürgermeister und der Personalrat deine Hand und unterschreibt für dich.

Was soll denn passieren, wenn ihr alle nicht diese Urlaubsanträge ausfüllt und unterschreibt?
Bzw. Wenn Ihr sie so ausfüllt und unterschreibt wie ihr es für richtig haltet?