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AG (Kommune) ordnet Urlaub an aufgrund Corona-Schließung

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Spid:
Für eine Urlaubssperre genügen dringende betriebliche Gründe. Sie wirkt aber nicht auf bereits genehmigten Urlaub, dessen Widerruf weit höhere Anforderungen hat und stets einer Einzelfallprüfung bedarf. Der Urlaubsantritt ließe sich von AN leicht gerichtlich erzwingen.

Wastelandwarrior:
was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

jenna11:
Hallo zusammen,

Spid hat hier von juristischer Seite alles wieder mal wunderbar erklärt.

Was mich wundert, dass ihr nicht mal bei Eurem Personalrat nachgefragt habt?

Oder habt ihr und der wusste nicht weiter?

Er sollte bei solchen Versuchen auf jeden Fall einschreiten!

Spid:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 30.03.2020 08:28 ---was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

--- End quote ---

Das mag im Einzelfall so sein, ebenso wie es im Einzelfall so sein kann, daß die eigenen Urlaubspläne durch Corona nicht berührt werden.

BAT:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 30.03.2020 08:28 ---was aber sinnfrei ist, wenn keine Flieger fliegen, Einreiseverbot ins Urlaubsland besteht usw. usf.

--- End quote ---

Du kennst mithin die Situation im zweiten Halbjahr weltweit? :P

@BeamterBR: was meinst Du mit stornieren? Das würde doch für Einige ein Vorteil sein, da Schadensersatzsansprüche gegen den Dienstherren/ AG Stornokosten auffangen könnten.

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