Autor Thema: §6 TG  (Read 3408 times)

HJL61

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§6 TG
« am: 27.03.2020 15:04 »
Guten Tag ,
Bin auf der Suche nach einer rechtlichen Grundlage für den kompletten Abzug des trennungsgeldes im darauffolgenden Monat nach Beantragung. Das es zu versteuern ist ist klar, mich wundert nur, wenn ich z.b. Im Januar nach §6 Trennungsgeld/ Fahrkosten bekomme, warum werden diese im Februar komplett vom netto abgezogen?.
Ich vermute es wird ein falscher Vorgang bei Eingabe in SAP , vom personaler , genutzt.
Müsste nur irgendwo nachlesen wie Trennungsgeld zu versteuern, bzw. anzurechnen ist.
P.s.: bekomme seit 2018 TG, fällt mir leider jetzt erst so richtig auf.( die ersten 3 Monate sind steuerfrei, das weiß ich. :D)