Hallo,
meine Frau hatte sich auf eine ausgeschriebene Stelle bei einer Behörde beworben. Sie erfüllte sämtliche Voraussetzungen und sie hat ihre Schwerbehinderung im Anschreiben angegeben.
Sie freute sich schon auf ein Vorstellungsgespräch.
Sie bekam allerdings eine Absage.
Sie schrieb den Personaler per Mail an und berief sich auf das o. g. BAG Urteil und wollte noch ein Vorstellungsgespräch haben, obwohl sie schon eine Absage bekommen hatte, da sie echt an der Stelle interessiert war. Der Personaler entgegnete ihr mit dem LAG Urteil, dass seine Behörde nicht verpflichtet gewesen ist, sie als Externe einzuladen, da die Stelle intern besetzt wurde.
Jetzt suchen wir noch weitere Urteile oder irgendwelche Kommentare zu den entsprechenden Gesetzestexten, nur leider haben wir z. B. bei dejure noch nichts gefunden.
Wisst ihr da evtl. Bescheid?
Habt ihr z. B. bitte solche sog. Kommentare/Kommentierungen?
Danke.
Gruß