Hallo,
in Stellenanzeigen von Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgerichtshof steht "Anforderung: Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten oder vergleichbare Ausbildung/Qualifikation".
Wie stehen jetzt die Chancen von gelernten Verwaltungsfachangestellten in Kommunalverwaltungen aus? Kann man da von vergleichbarer Ausbildung/Quali sprechen?
Eigentlich schon, oder!?
Jfas sind ja eher so "Tippsen" für Aktenverwaltung, Protokolle, Wiedervorlagen ..., Vfas lernen Gesetze zu lesen und zu verstehen, aufgrunddessen Entscheidungen herbeizuführen und machen mind. das, was Jfas auch machen. Also sind Vfas doch besser qualifiziert, zumal auch breiter aufgestellt.
Oder müssten Vfas sogar mit Absagen rechnen, weil sie überqualifiziert sind?
Danke.
Gruß