Autor Thema: [Allg] Stufenzuordnung bei Wechsel ins Beamtenverhältnis von E10/4 auf A10  (Read 7120 times)

Münchern85

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Ok das stimmt natürlich auch. Naja ich werde es machen, habe bis jetzt kenie negativen Stimmern gehört, auch im Kollegenumfeld nicht. Danke für eure ausführlichen Hilfen!

Feidl

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Nicht unbedingt. Nur weil es die Stellen gibt, müssen diese nicht auch für deinen Bereich vorgesehen sein.
Im Extremfall wäre von diesen Stellen nur eine A 10 für den gehobenen technischen Dienst und der Rest für andere Bereiche. Insoweit gibt Dir der Stellenplan alleine keine ausreichende Auskunft.
Kommt drauf an, wie detailliert und aufgeschlüsselt die Stellenpläne sind.
Bei uns wird neben verschieden Behörden auch noch unterschieden zwischen verschiedenen fachliche Ämter (z.B. Regierungsoberinspektor vs. Technischer Oberinspektor vs. Landwirtschaftsoberinspektor)

Und daher weiß ich z.B., dass auf meinen Job die Verteilung wie folgt is
A10->24
A11->30
A12->18
A13->2

Und das lese ich aus einem Einzelplan eines Ministeriums heraus, dass 3000 Beamte und 3000 Angestellte beschäftigt.

Organisator

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Nicht unbedingt. Nur weil es die Stellen gibt, müssen diese nicht auch für deinen Bereich vorgesehen sein.
Im Extremfall wäre von diesen Stellen nur eine A 10 für den gehobenen technischen Dienst und der Rest für andere Bereiche. Insoweit gibt Dir der Stellenplan alleine keine ausreichende Auskunft.
Kommt drauf an, wie detailliert und aufgeschlüsselt die Stellenpläne sind.
Bei uns wird neben verschieden Behörden auch noch unterschieden zwischen verschiedenen fachliche Ämter (z.B. Regierungsoberinspektor vs. Technischer Oberinspektor vs. Landwirtschaftsoberinspektor)

Und daher weiß ich z.B., dass auf meinen Job die Verteilung wie folgt is
A10->24
A11->30
A12->18
A13->2

Und das lese ich aus einem Einzelplan eines Ministeriums heraus, dass 3000 Beamte und 3000 Angestellte beschäftigt.

und um das mal weiterzuspinnen wäre als nächstes zu prüfen, welche Aufgaben damit verbunden sind und wie die Dienstpostenbewertung / -Bündelung aussieht, um Schlüsse auf Beförderungs- und Karrieremöglichkeiten ziehen zu können.

und wie die Beförderungsgepflogenheiten im Amt sind (regelmäßig nach Beurteilungsrunden oder anlassbezogen)

und ob es über die Mindestverweilzeit von einem Jahr noch weitere Regelungen zu Beförderungszeiträumen gibt

und und und

Will nur verdeutlichen, dass es viele Einflussfaktoren auf das berufliche Vorankommen gibt.