Autor Thema: [Allg] Stufenzuordnung bei Wechsel ins Beamtenverhältnis von E10/4 auf A10  (Read 7236 times)

Münchern85

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Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage, die mir unsere Personalabteilung nicht wirklich beantworten konnte. Ich habe ein Diplomstudium gemacht und habe direkt danach eine Stelle im technischen Dienst mit E10 in München begonnen. Mittlerweile bin ich fast 35 Jahre alt und arbeite seit 6 Jahre und bin nun auf Stufe 4. Neben der Arbeit habe ich noch ein Masterstudium absolviert.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich eigentlich auf einer Beamtenstelle sitze und mich verbeamten lassen könnte. Allerdings konnte mir bisher keiner sagen, welche Zeiten mir angerechnet werden und ob ich dann in A10/2 anfange, was bedeuten würde, dass ich unter Berücksichtigung der PKV ca. 200€ Netto weniger hätte als jetzt.

Als ich angefangen habe auf dieser Stelle zu arbeiten wurde mir gesagt, ich kann mich nicht verbeamten lassen, weil mir die Voraussetzungen fehlen, jetzt geht es auf einmal angeblich doch. Aber so wie ich bisher recherchiert habe braucht man doch eine bestimmte Zeit, um seine Befähigung zu zeigen, die einem dann bei der Stufeneingruppierung fehlen oder? Ich habe mal was von 2-3 Jahren gelesen.

Für mich würde es sich eigentlich nur lohnen, wenn ich irgendwie auf Stufe 4 einsteigen könnte, dann würde ich mir 59 Jahren die Endstufe erreichen. Kann mir jemand sagen, wie es mit der Stufenzuordnung bei Beförderung ist? Als Tarifbeschäftigter fängt man ja in der Stufe wieder komplett von vorne an, bleiben im Beamtenverhältnis die Zeiten erhalten?

Prinzipiell bin ich nicht abgeneigt aber noch nicht sicher, ob es sich wirklich für mich lohnt, zumal auch die Beförderungszeiten u.U. sehr lange dauern könnnen, ich jedoch im Tarifvertrag keine Chance auf Höhergruppierung habe...

Danke schonmal für die Hilfe!

Viele Grüße

Maxi
« Last Edit: 30.03.2020 02:48 von Admin2 »

Bastel

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Für die Verbeamtung werden dir meine ich 3 Jahre Berufserfahrung abgezogen, allerdings startet man GLAUBE ich im technischen Dienst in Bayern aktuell mit 10/3. Mit der restlichen Berufserfahrung sollte es auf jeden Fall für 10/4 reichen.

Achja, die Stufe nimmt man bei jeder Beförderung mit.

Feidl

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Als ich angefangen habe auf dieser Stelle zu arbeiten wurde mir gesagt, ich kann mich nicht verbeamten lassen, weil mir die Voraussetzungen fehlen, jetzt geht es auf einmal angeblich doch. Aber so wie ich bisher recherchiert habe braucht man doch eine bestimmte Zeit, um seine Befähigung zu zeigen, die einem dann bei der Stufeneingruppierung fehlen oder? Ich habe mal was von 2-3 Jahren gelesen.
Du hast das richtig erkannt, bei Einstellung fehlte dir die Befähigung, die du hättest z.B. auch über einen Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung erbringen können. Durch deine hauptberufliche Tätigkeit von 3 Jahren (Bayern) hast du diese nun erbracht. Und diese zählt dann für die Stufenzuordnung nicht dazu. (genauso wie jemand, der Vorbereitungsdienst macht, die Zeit des Vorbereitungsdienstes nicht dazu zählt)


Die Stufen bei der Besoldung berechnen sich unabhängig von Beförderungen, also ja, sie bleiben erhalten.


Ist denn der Dienstposten nach A10 bewertet?
[/quote]



Münchern85

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Hallo zusammen, danke für eure Antworten.
Also laut den Tabellen gibt es ja bei A10 die 1. Stufe nicht mehr, demnach würde ich dann ja sowieso in Stufe 2 anfangen oder? Mit der restlichen anrechenbaren Zeit käme ich dann auf Stufe 4 (hoffentlich).

Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass die Stelle bis A13 möglich wäre, hängt aber natürlich von meinen Bewertungen, Konkurrenzsituation, freien Stellen etc. ab...

Ist zwar schon traurig, dass man mit zwei abgeschlossenen Studien genauso viel verdient, wie die Verwaltung, aber das ist halt so. Eine Stelle im QE4 ist momentan nicht frei, bzw. passt zu meinen Aufgaben nicht.

Danke für eure Hilfe!

Unknown

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Ich würde mich doch auf Stellen im höheren technischen Dienst bewerben und mich nicht mit A10 abspeisen lassen. Wenn du einen Master hast, dann sollen sie dich nach A13 verbeamten oder du guckst nach was anderem. Ein späterer Laufbahnwechsel könnte sich eventuell schwierig gestalten, muss es aber nicht.

Organisator

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Ich würde mich doch auf Stellen im höheren technischen Dienst bewerben und mich nicht mit A10 abspeisen lassen. Wenn du einen Master hast, dann sollen sie dich nach A13 verbeamten

Schwierig, da laut Sachverhalt keine Laufbahnbefähigung für den hD vorliegt.

Ist zwar schon traurig, dass man mit zwei abgeschlossenen Studien genauso viel verdient, wie die Verwaltung, aber das ist halt so.

Es kommt nicht nur auf die Ausbildung an, sondern auf die übertragenen Aufgaben. Ein promovierter Hausmeister würde noch weniger verdienen ;)

Ansonsten würde "Verwaltung" auch nicht mit A 10, sondern A 9 beginnen. Es gibt insoweit einen Unterschied.

Bastel

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Hallo zusammen, danke für eure Antworten.
Also laut den Tabellen gibt es ja bei A10 die 1. Stufe nicht mehr, demnach würde ich dann ja sowieso in Stufe 2 anfangen oder? Mit der restlichen anrechenbaren Zeit käme ich dann auf Stufe 4 (hoffentlich).

Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass die Stelle bis A13 möglich wäre, hängt aber natürlich von meinen Bewertungen, Konkurrenzsituation, freien Stellen etc. ab...

Ist zwar schon traurig, dass man mit zwei abgeschlossenen Studien genauso viel verdient, wie die Verwaltung, aber das ist halt so. Eine Stelle im QE4 ist momentan nicht frei, bzw. passt zu meinen Aufgaben nicht.

Danke für eure Hilfe!

Für eine Verbeamtung im hD müsstest du vereinfacht gesagt Erfahrung auf einer E13 Stelle gesammelt haben.
In Bayern fängt man im technischen Dienst meine ich immer mit 10/2 und seit kurzem mit 10/3 an.

Ansonsten ist eine Dienstposten mit bis zu A13 nicht schlecht. Eine Beförderung und du hast schon ein deutliches Plus gegenüber der E10.

Unknown

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Ich würde mich doch auf Stellen im höheren technischen Dienst bewerben und mich nicht mit A10 abspeisen lassen. Wenn du einen Master hast, dann sollen sie dich nach A13 verbeamten
Schwierig, da laut Sachverhalt keine Laufbahnbefähigung für den hD vorliegt.
Da hast du natürlich absolut Recht. Ich würde mich doch bewerben und die Laufbahnbefähigung erlangen, um danach auf A13 verbeamtet zu werden. Die Eingruppierung der Laufbahnbefähigung ist mit E13 immer noch besser als mit der derzeitigen E10.
Aus meiner Sicht ist das sinnvollste, um den Master mit einzubringen, sich auf eine Stelle im höheren (technischen) Dienst zu bewerben, die Laufbahnbefähigung zu erlangen und anschließend verbeamtet (A13) zu werden.

Feidl

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Ich hab Kollegen, der hat auch nebenbei Master gemacht (technischer Dienst), wechselt jetzt aber trotzdem nicht in Stellen des hD, weil er dafür den Dienstort wechseln müsste.

Organisator

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Da hast du natürlich absolut Recht. Ich würde mich doch bewerben und die Laufbahnbefähigung erlangen, um danach auf A13 verbeamtet zu werden. Die Eingruppierung der Laufbahnbefähigung ist mit E13 immer noch besser als mit der derzeitigen E10.
Aus meiner Sicht ist das sinnvollste, um den Master mit einzubringen, sich auf eine Stelle im höheren (technischen) Dienst zu bewerben, die Laufbahnbefähigung zu erlangen und anschließend verbeamtet (A13) zu werden.

Wenn es so ginge, wäre es der Optimalfall. Müsste durch den TE beurteilt werden, insbesondere da unklar ist, ob überhaupt entsprechende Stellen vorhanden sind.

Münchern85

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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Anregungen. Also mir wurde gesagt, dass für die Ingenieure bei uns keine Stellen im hD vorhanden sind. Das sind dann leitende Positionen, die aber nichts mit der jetzigen Ingenieurtätigkeit zu tun haben, ich müsste also etwas komplett anderes machen. Zumal ich ja auch die Befähigung noch nicht hätte, also nochmal 3 Jahre auf E13 arbeiten müsste.

Also so wie es aussieht, habe ich nun die Wahl zwischen Industrie oder Verbeamtung. Da mir mein Job sehr viel Spaß macht, werde ich mich denke ich für die Verbeamtung entscheiden. Ich habe mit einigen geredet und A12 ist machbar, A13 gibt es nur sehr wenige Stellen, da ist es Glückssache, ob man das noch erreicht.

Danke für die wervollen Hinweise! Eine Frage noch, wo habt ihr das mit der Einstiegsstufe 3 her? Alle meine Recherchen haben ergeben, dass nur die Stufe 1 gestrichen wurde, und somit Stufe 2 als unterste Stufe anzusehen ist.

Feidl

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Ich habe mit einigen geredet und A12 ist machbar, A13 gibt es nur sehr wenige Stellen, da ist es Glückssache, ob man das noch erreicht.
Schau in den Stellenplan des Haushaltsplans. Der kann u.U. Auskunft geben, wie das Verhältnis der Stellen ist.

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Ich habe mit einigen geredet und A12 ist machbar, A13 gibt es nur sehr wenige Stellen, da ist es Glückssache, ob man das noch erreicht.
Schau in den Stellenplan des Haushaltsplans. Der kann u.U. Auskunft geben, wie das Verhältnis der Stellen ist.

Und welche Aufgaben damit verbunden sind. Höher besoldete Tätigkeiten, z.B. Führungsaufgaben, liegen nicht jedem.

Münchern85

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Danke nochmal für den Tipp. Ist ja wirklich interessant, was man so alles finde. Also im Stellenplan finde ich bei "Planmäßigen Beamten" insgesamt 30 A10, 38 A11, 30 A12 und 15 A13 Stellen, dann sollte es sich doch eigentlich ausgehen würde ich meinen... Danke nochmal für die Hilfe.

Organisator

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Danke nochmal für den Tipp. Ist ja wirklich interessant, was man so alles finde. Also im Stellenplan finde ich bei "Planmäßigen Beamten" insgesamt 30 A10, 38 A11, 30 A12 und 15 A13 Stellen, dann sollte es sich doch eigentlich ausgehen würde ich meinen... Danke nochmal für die Hilfe.

Nicht unbedingt. Nur weil es die Stellen gibt, müssen diese nicht auch für deinen Bereich vorgesehen sein.
Im Extremfall wäre von diesen Stellen nur eine A 10 für den gehobenen technischen Dienst und der Rest für andere Bereiche. Insoweit gibt Dir der Stellenplan alleine keine ausreichende Auskunft.