Autor Thema: Stufenaufstieg und Höhergruppierung am gleichen Tag?  (Read 2581 times)

RS30

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Hallo zusammen,

ich bitte um Mithilfe bei folgender Konstellation:

Aktuell bin ich in EG 8, Stufe 4 eingruppiert. Der nächste Stufenaufstieg in EG 8, Stufe 5, ist in 12/2021.

Es ist eine Höhergruppierung in EG 9a geplant. Bei stufengleicher Höhergruppierung bedeutet dies EG 9a, Stufe 4.

Allerdings ist die Höhergruppierung zum 01.12.2021 geplant.

§17 I regelt: Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe.

Ich bin der Auffassung, die Höhergruppierung müsste dann in EG 9a, Stufe 5 erfolgen. Mein zuständiger SB im Personalamt vertritt die Ansicht, EG 9a, Stufe 4 sei richtig. Die Höhergruppierung greife zum 01.12.2021, der Stufenaufstieg komme gar nicht erst zum tragen. Es sei in die Stufe höher zu gruppieren, die in der niedrigeren erreicht sei (§ 17 IV, S. 1) und das sein nun mal EG 8, Stufe 4, nicht Stufe 5.

Wessen Auffassung ist richtig? Vielen Dank vorab.

Spid

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Antw:Stufenaufstieg und Höhergruppierung am gleichen Tag?
« Antwort #1 am: 31.03.2020 12:45 »
Bei scheinbarer Gleichzeitigkeit von Stufenaufstieg und Höhergruppierung - tatsächlich findet der Stufenaufstieg in der juristischen Sekunde zuvor, nach Vollendung der entsprechenden Stufenlaufzeit - ist zuerst der Stufenaufstieg und dann die Höhergruppierung statt. Kann jedem Kommentar zum TVÖD entnommen werden, mit referenzierter Rechtsprechung. Voraussetzung ist aber, daß die Stufenlaufzeit auch tatsächlich am Ersten des entsprechenden Monats und nicht etwa im Monatsverlauf begonnen hat, etwa bei Einstellung zum 15. oder Höhergruppierung im Monatsverlauf. Der zuständige SB sollte vielleicht eine Karriere in etwas weniger Anspruchsvollen anstreben, Gemüse putzen oder so.

MrRossi

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Antw:Stufenaufstieg und Höhergruppierung am gleichen Tag?
« Antwort #2 am: 01.04.2020 10:30 »
Wie kommt es zu der Höhergruppierung, bzw. durch was ist sie geplant?