Hallo zusammen,
ich bitte um Mithilfe bei folgender Konstellation:
Aktuell bin ich in EG 8, Stufe 4 eingruppiert. Der nächste Stufenaufstieg in EG 8, Stufe 5, ist in 12/2021.
Es ist eine Höhergruppierung in EG 9a geplant. Bei stufengleicher Höhergruppierung bedeutet dies EG 9a, Stufe 4.
Allerdings ist die Höhergruppierung zum 01.12.2021 geplant.
§17 I regelt: Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe.
Ich bin der Auffassung, die Höhergruppierung müsste dann in EG 9a, Stufe 5 erfolgen. Mein zuständiger SB im Personalamt vertritt die Ansicht, EG 9a, Stufe 4 sei richtig. Die Höhergruppierung greife zum 01.12.2021, der Stufenaufstieg komme gar nicht erst zum tragen. Es sei in die Stufe höher zu gruppieren, die in der niedrigeren erreicht sei (§ 17 IV, S. 1) und das sein nun mal EG 8, Stufe 4, nicht Stufe 5.
Wessen Auffassung ist richtig? Vielen Dank vorab.