Hallo zusammen,
ich habe Fragen zu zwei Themenkomplexen im TVÖD zur Berechnung von Zeiträumen und hoffe hier Hilfe zu finden.
1) Stufen der Entgelttabelle
Unter TVÖD-Bund § 16, Satz 4 heißt es "Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte Stufenlaufzeit wird fortgesetzt."
Für mich bedeutet dies, dass bei einem Wechsel von Arbeitgeber A (dort Entgeltgruppe 13, Stufe 4, 12 Monate) alles zu einem neuen Arbeitgeber B mitgenommen wird (ebenfalls also Stufe 4, 12 Monate). Beide Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Lege ich das richtig aus? Gilt dies auch für eine andere Entgeltgruppe; also dann konkret Wechsel in Entgeltgruppe 14 bei Arbeitgeber B auch mit Stufe 4 und 12 Monaten? Spielt es eine Rolle, wie der Stufenaufstieg bei Arbeitgeber A erfolgt ist (regulär oder per Stufenverkürzung)?
2) Kündigung des Arbeitsverhältnis
In § 34 Absatz 1 sind die Kündigungszeiten angegeben. Die Kündigungsfrist berechnet sich nach der Beschäftigungszeit. Wie berechnet sich die Beschäftigungszeit im folgenden Beispiel: 5 Jahre bei Arbeitgeber A (öffentlicher Dienst, TV-L), dann Unterbrechung und aktuell Arbeitgeber B (öffentlicher Dienst, TVÖD-Bund) seit 8 Jahren? Aus Absatz 3, Satz 4 lese ich heraus, dass alle Zeiten addiert werden, also im Beispiel 13 Jahre Beschäftigungszeit und damit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Stimmt meine Berechnung? Und wie verhält es sich damit, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird (wieder öffentlicher Dienst)? Läuft die Beschäftigungszeit dann einfach weiter (und damit auch die Kündigungsfrist)?
Vielen Dank vorab & viele Grüße
romitz