Autor Thema: Berechnung von Zeiten (§16 und §34 TVÖD-Bund)  (Read 6639 times)

romitz

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Hallo zusammen,

ich habe Fragen zu zwei Themenkomplexen im TVÖD zur Berechnung von Zeiträumen und hoffe hier Hilfe zu finden.

1) Stufen der Entgelttabelle
Unter TVÖD-Bund § 16, Satz 4 heißt es "Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte Stufenlaufzeit wird fortgesetzt."
Für mich bedeutet dies, dass bei einem Wechsel von Arbeitgeber A (dort Entgeltgruppe 13, Stufe 4, 12 Monate) alles zu einem neuen Arbeitgeber B mitgenommen wird (ebenfalls also Stufe 4, 12 Monate). Beide Arbeitgeber im öffentlichen Dienst. Lege ich das richtig aus? Gilt dies auch für eine andere Entgeltgruppe; also dann konkret Wechsel in Entgeltgruppe 14 bei Arbeitgeber B auch mit Stufe 4 und 12 Monaten? Spielt es eine Rolle, wie der Stufenaufstieg bei Arbeitgeber A erfolgt ist (regulär oder per Stufenverkürzung)?

2) Kündigung des Arbeitsverhältnis
In § 34 Absatz 1 sind die Kündigungszeiten angegeben. Die Kündigungsfrist berechnet sich nach der Beschäftigungszeit. Wie berechnet sich die Beschäftigungszeit im folgenden Beispiel: 5 Jahre bei Arbeitgeber A (öffentlicher Dienst, TV-L), dann Unterbrechung und aktuell Arbeitgeber B (öffentlicher Dienst, TVÖD-Bund) seit 8 Jahren? Aus Absatz 3, Satz 4 lese ich heraus, dass alle Zeiten addiert werden, also im Beispiel 13 Jahre Beschäftigungszeit und damit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Stimmt meine Berechnung? Und wie verhält es sich damit, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird (wieder öffentlicher Dienst)? Läuft die Beschäftigungszeit dann einfach weiter (und damit auch die Kündigungsfrist)?

Vielen Dank vorab & viele Grüße
romitz

Lars73

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Antw:Berechnung von Zeiten (§16 und §34 TVÖD-Bund)
« Antwort #1 am: 21.03.2020 18:10 »
1. Die Regelung greift nur bei einschlägiger Berufserfahrung. Diese ist grundsätzluch bei Zeiten aus E13 bei E14 nicht der Fall. Arbeitgeber A und B sind wohl nicht beide Bund. Wenn Anicht Bund ist greift die Regelung sowieso nicht. Es gibt ein paar Arbeitgeber die wie Bund behandelt werden.

Für die Kündigungsfrist greift Satz 4 nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Berechnung von Zeiten (§16 und §34 TVÖD-Bund)
« Antwort #2 am: 21.03.2020 18:15 »
1) Es geht um ein unmittelbar vorhergehendes Arbeitsverhältnis zum Bund, nicht im öD allgemein und um einschlägige Berufserfahrung. Diese kann regelmäßig nicht in einer anderen Entgeltgruppe erworben werden.

2) §34 Abs. 3 Satz 4 TVÖD ist für die Kündigungsfrist unbeachtlich, siehe §34 Abs. 1 Satz 2.

Edit: Lars73 war schneller.

romitz

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Antw:Berechnung von Zeiten (§16 und §34 TVÖD-Bund)
« Antwort #3 am: 21.03.2020 18:51 »
Hallo Lars und Spid,

vielen Dank - ich bin beeindruckt ob der schnellen Antworten! :)

Noch mal zu den beiden Fragen:

1) Beide Arbeitgeber A und B sind im TVÖD-Bund. Es geht um einen Wechsel ohne Unterbrechung D. h. Stufenmitnahme und Laufzeit ist gegeben, wenn innerhalb derselben Entgeltgruppe (also von 13 nach 13), aber nicht, wenn Wechsel der Entgeltgruppe (13 nach 14) und die Tätigkeit einschlägig (gleich) ist?

2) Danke - die Passage in § 34 Absatz 2, dass nur Absatz 3 mit Satz 1 und 2 gilt, hatte ich so nicht interpretiert. Wozu sind die Sätze 3 und 4 von Absatz 3 in § 34 denn dann im Tarifvertrag? Haben sie irgendwie eine Anwendung? Für § 34 Absatz 1 und 2 gelten sie ja nicht - wenn ich Eure Ausführungen richtig verstanden habe.

Danke nochmal & viele Grüße
romitz

Spid

  • Gast
Antw:Berechnung von Zeiten (§16 und §34 TVÖD-Bund)
« Antwort #4 am: 21.03.2020 19:06 »
Es ist unbeachtlich, welchen Tarifvertrag die AG anwenden, ein Arbeitsverhältnis zum Bund ist nur dann gegeben, wenn der AG die Bundesrepublik Deutschland ist. Zudem kann es sich nicht um die gleiche Tätigkeit handeln, da die gleiche Tätigkeit zur gleichen Eingruppierung führen würde. Satz 3 und 4 des §34 Abs. 3 sind z.B. für das Jubiläumsgeld relevant.

romitz

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Antw:Berechnung von Zeiten (§16 und §34 TVÖD-Bund)
« Antwort #5 am: 28.03.2020 23:02 »
Danke!