Hallo,
ich war vor über zehn Jahren mal befristet bei einer Familienkasse in Hessen angestellt.
Jetzt habe ich interessante Stellen direkt bei der AfA gefunden.
In den Anzeigen steht aber: "Es handelt sich um eine nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete Beschäftigung bis zum 31.12.2021. Eine Vorbeschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit darf damit nicht vorliegen."
Wenn ich mich recht erinnere, gehört die Familienkasse ja zur AfA, oder!?
Falls dem so ist, brauche ich mir nach einer Bewerbung gar keine Hoffnung zu machen, oder!?
Danke.
Gruß