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Ohne Einwilligung = raus aus dem Stellenbesetzungsverfahren?

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Organisator:

--- Zitat von: was_guckst_du am 01.04.2020 11:00 ---...wer in den polizeilichen Dienst möchte und sich bereits im Bewerbungsverfahren diese Frage stellt, hat m.E. nichts im polizeilichen Dienst (auch nicht als Verwaltungskraft) verloren...

--- End quote ---

Genau. Eine solche Zuverlässigkeitsprüfung ist in der Regel ein KO-Kriterium. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich die Einwilligung dafür einzuholen.

Philipp:
Sehe ich das richtig, dass das hier einfach nur das Äquivalent zum Führungszeugnis ist, und die Behörde die Daten einfachheitshalber selbst abruft?

Also inhaltlich völlig üblich - nicht nur bei der Polizei. Die Freiwilligkeit ist wohl nur damit zu begründen, dass das Abrufen von persönlichen Daten formell freiwillig geschehen muss.

Organisator:

--- Zitat von: Philipp am 23.04.2020 09:57 ---Sehe ich das richtig, dass das hier einfach nur das Äquivalent zum Führungszeugnis ist, und die Behörde die Daten einfachheitshalber selbst abruft?

--- End quote ---

Nein, siehe Sachverhaltsschilderung. Die Überprüfung geht über die Inhalte des Führungszeugnisses hinaus.

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