Das Eigentum an einem Ferraris mit einem fast leer geräumten Konto sowie ohne Immobilienbesitz ist völlig unglaubwürdig.
Extreme Beispiele dienen der Veranschaulichung, nicht der Glaubwürdigkeit. Die Abstraktion auf realistische Fälle wollte ich dem Leser überlassen.
Durch die Angabe des Einkommens aus Vermögens ist eine Regelung - wie in dem o. g. Paragrafen - inhaltsleer, da das Vermögen und dessen Früchte bereits beim Einkommen - zumindest - indirekt erklärt werden müssen. Der Paragraf ist inkonsistent, zumindest inhaltsleer bis widersprüchlich.
Dieses Regelung hat den Sinn, schnell Einkommensersatzleistungen zu generieren, ohne größere Vermögensprüfungen. Zwei Beispiele:
1 Der selbständige Frisör schließt sein Geschäft und verfügt über kein Einkommen. Das Frisörgeschäft ist aber in seinem Eigentum. Ergo müsste er zunächt über das Ladengeschäft als Eigentum Rechenschaft ablegen, nachweisen warum er es nicht verwerten kann usw. Diese Prüfung ist aufwändig und fällt weg. (hier die "glaubwürdige" Analogie zum Ferrari)
2. Eine andere Person, deren Erwerbseinkommen wg. Corona weggefallen ist verfügt über Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung über 200,-- € im Monat. Auch hier wäre Rechenschaft über das Vermögen abzulegen und diese zu prüfen.
In beiden Fällen reicht die Erklärung über das Einkommen (ggf. aus Vermögen) aus, um den Hilfebedarf festzustellen und den Prüfbedarf zu reduzieren.