Die Maßgabe des Gesetzgebers ist, dass grob gesagt Bedarf und Einkommen plus verwertbares Vermögen gegenübergestellt werden und die Differenz durch Alg II ausgeglichen wird.
Der Wegfall von Einkommen wird vom Antragssteller nachgewiesen, z.B. durch Arbeitslosigkeit (Kündigung) oder Beendigung der selbständigen Tätigkeit ("Frisör muss schließen).
Dann sind wir einen Schritt weiter. Nun kommt den die Prüfung, ob zunächst andere Sozialleistungen vorrangig sind, also z. B. Wohngeld bzw. ob es Unterhaltsverpflichtungen anderer Personen gibt. Des Weiteren ist im ersten Fall der ALG I - Bescheid abzuwarten.
Da kommt keiner schnell an sein Geld. Zumal, wenn mehrere Personen in der BG sind.
Ich sehe weiterhin keine konsistente Gesamtregelung für einen schnellen Bezug von Arbeitslosengeld II.
Es scheint mir weiterhin so, daß nur die Vermögensprüfung geändert wurde, jedoch - fatalerweise - nicht die Einkommensregelung.