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Covid-19-Tarifvertrag

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MJ1967:

--- Zitat von: Spid am 08.04.2020 10:26 ---
--- Zitat von: MJ1967 am 08.04.2020 10:23 ---Wenn die GmbH also nicht Mitglied im KAV ist, die Angestellten aber nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind (was unter Umständen auch so im Arbeitsvertrag geregelt ist... "nach den Regelungen des TVöD"), dann hätte der Covid-19-Tarifvertrag keine Wirkung? Ich bin zwar kein Jurist bzw. Arbeitsrechtler, aber die Aussage bereitet mir Bauchschmerzen. Dann wäre dieser Pasus "nach den Regelungen des TVöD" im Arbeitsvertrag völliger Nonsens, oder?

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--- Zitat von: Spid am 06.04.2020 13:24 ---Die Geltung betrieblicher Normen kann nicht einzelvertraglich vereinbart werden, sie ergibt sich aus §3 Abs. 2 TVG und setzt die Tarifgebundenheit des AG und mindestens eines AN voraus, siehe z.B. Franzen im Erfurter Kommentar.

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Und wenn es im Betrieb einen Haustarifvertrag gibt, welcher für alle Beschäftigten gilt?

Spid:
Dann sehe ich weder den Bezug zum inredestehenden möglichen zukünftigen Tarifvertrag zur Kurzarbeit noch zu diesem Unterforum.

MJ1967:

--- Zitat von: venue am 08.04.2020 09:55 ---Nochmals zum Verständnis:

Hat der o.g. "Covid-19-Tarifvertrag", sofern er dann zur Mitte des Monats geschlossen wird, keine verbindliche Wirkung auf eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist und alle Angestellten nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind?

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Verbindliche Wirkung wurde zunächst verneint, da ich allerdings nicht weiß was es in diesem Betrieb für Regelungen gibt, daher meine Nachfrage wegen eines evtl. Haustarifvertrages (der bei Vorliegen eines solchen eine verbindliche Wirkung hätte?).

venue:

--- Zitat von: Spid am 08.04.2020 10:02 ---Wenn die GmbH nicht Mitglied im KAV ist, entfalten die betrieblichen Normen - und solche sind bei Regelungen zur Kurzarbeit zu erwarten - keine Wirkung.

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Danke für die Antwort. 

Spid:

--- Zitat von: MJ1967 am 08.04.2020 11:04 ---
--- Zitat von: venue am 08.04.2020 09:55 ---Nochmals zum Verständnis:

Hat der o.g. "Covid-19-Tarifvertrag", sofern er dann zur Mitte des Monats geschlossen wird, keine verbindliche Wirkung auf eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist und alle Angestellten nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind?

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Verbindliche Wirkung wurde zunächst verneint, da ich allerdings nicht weiß was es in diesem Betrieb für Regelungen gibt, daher meine Nachfrage wegen eines evtl. Haustarifvertrages (der bei Vorliegen eines solchen eine verbindliche Wirkung hätte?).

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Gem. der Schilderung kommt doch der TVÖD aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung zur Anwendung.

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