Covid-19-Tarifvertrag

Begonnen von Kai, 01.04.2020 17:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kai

Könnte den bitte jemand verlinken, sobald das PDF verfügbar ist??


Viele Grüße!


was_guckst_du

...der Tarifvertrag ist aber noch nicht unterschrieben...wird erst nach dem 15.04.2020 soweit sein...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Alekos

Mein AG (Flughafenbetreiber) hat gestern nochmal schnell die am 23.3.20 abgeschlossene BV geändert und die Aufstockung von 75% auf 80% erhöht. Jetzt lese ich in der PDF, dass die Einigung nicht gilt, wenn eine BV  vorher abgeschlossen wurde und mind. eine Aufstockung von 80% vorsieht. Wurde unser BR über den Tisch gezogen?

jenna11

Zitat von: Alekos in 02.04.2020 16:06
Mein AG (Flughafenbetreiber) hat gestern nochmal schnell die am 23.3.20 abgeschlossene BV geändert und die Aufstockung von 75% auf 80% erhöht. Jetzt lese ich in der PDF, dass die Einigung nicht gilt, wenn eine BV  vorher abgeschlossen wurde und mind. eine Aufstockung von 80% vorsieht. Wurde unser BR über den Tisch gezogen?

Der AG kann die BV ja nicht einfach einseitig ändern.
Da muss der Betriebsrat ja mitspielen.
Wenn er das hier getan hat, dann würde ich den Betriebsrat mal nach dem Puls fragen!

Wenn ihr dem öffentlichen Dienst angehört weiß ich sowieso nicht warum man Ende März noch schnell eine BV durchpeitscht?

Ich bin keine Gewerkschaftsfunktionärin, aber auch ich als Laie hätte mir nicht vorstellen können, dass im ÖD Kurzarbeit ermöglicht wird zu den Konditionen der Arbeitsagentur.

Spid

Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

jenna11

Zitat von: Spid in 03.04.2020 07:30
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Ok...Danke für die Info!

Hatte gedacht in bestimmten Misch-Konstrukten (z.b. AÖR) wäre das möglich!

Spid

Auch AöR haben einen PR.

Alekos

Ist eine Ag, aber zu 51% öffentlich/rechtlich daher TVöD. Jetzt lesse ich, dass der Tarifabschluss nicht für Flughäfen gilt; stattdessen gibt es hierfür Sonderregelungen. Hat diese jemand?

Spid

Ein AG kann entweder eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtsform haben. Beides hat keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des TVÖD.

venue

Nochmals zum Verständnis:

Hat der o.g. "Covid-19-Tarifvertrag", sofern er dann zur Mitte des Monats geschlossen wird, keine verbindliche Wirkung auf eine GmbH, deren einziger Gesellschafter die Stadt ist und alle Angestellten nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind?

Spid

Wenn die GmbH nicht Mitglied im KAV ist, entfalten die betrieblichen Normen - und solche sind bei Regelungen zur Kurzarbeit zu erwarten - keine Wirkung.

MJ1967

Wenn die GmbH also nicht Mitglied im KAV ist, die Angestellten aber nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind (was unter Umständen auch so im Arbeitsvertrag geregelt ist... "nach den Regelungen des TVöD"), dann hätte der Covid-19-Tarifvertrag keine Wirkung? Ich bin zwar kein Jurist bzw. Arbeitsrechtler, aber die Aussage bereitet mir Bauchschmerzen. Dann wäre dieser Pasus "nach den Regelungen des TVöD" im Arbeitsvertrag völliger Nonsens, oder?

BezRe11

Ist zusätzlich zum Tarifvertrag noch eine Dienstvereinbarung oder andere Regelung mit dem Personalrat zur Einführung von Kurzarbeit abzuschließen oder reicht der bevorstehende Tarifvertrag als Grundlage?

Spid

Zitat von: MJ1967 in 08.04.2020 10:23
Wenn die GmbH also nicht Mitglied im KAV ist, die Angestellten aber nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind (was unter Umständen auch so im Arbeitsvertrag geregelt ist... "nach den Regelungen des TVöD"), dann hätte der Covid-19-Tarifvertrag keine Wirkung? Ich bin zwar kein Jurist bzw. Arbeitsrechtler, aber die Aussage bereitet mir Bauchschmerzen. Dann wäre dieser Pasus "nach den Regelungen des TVöD" im Arbeitsvertrag völliger Nonsens, oder?

Zitat von: Spid in 06.04.2020 13:24
Die Geltung betrieblicher Normen kann nicht einzelvertraglich vereinbart werden, sie ergibt sich aus §3 Abs. 2 TVG und setzt die Tarifgebundenheit des AG und mindestens eines AN voraus, siehe z.B. Franzen im Erfurter Kommentar.