Wenn die GmbH also nicht Mitglied im KAV ist, die Angestellten aber nach den Regelungen des TVÖD VKA angestellt sind (was unter Umständen auch so im Arbeitsvertrag geregelt ist... "nach den Regelungen des TVöD"), dann hätte der Covid-19-Tarifvertrag keine Wirkung? Ich bin zwar kein Jurist bzw. Arbeitsrechtler, aber die Aussage bereitet mir Bauchschmerzen. Dann wäre dieser Pasus "nach den Regelungen des TVöD" im Arbeitsvertrag völliger Nonsens, oder?