Autor Thema: Allgemeine Frage ¯\_(ツ)_/¯  (Read 2807 times)

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Allgemeine Frage ¯\_(ツ)_/¯
« am: 01.04.2020 18:12 »
Hallo Kollegen,

ich habe eine kleine Frage:

Ein Teamleiterposten wurde neu bewertet. Zunächst ging es nach der neuen EGO hoch zur E9c (IVb, 1a). Dann kam die Überprüfung mit der Folge: E9b. Die Stelleninhaberin geht alsbald in Rente.

Aus dem PR war jetzt zu hören, das nach E9b ausgeschrieben wird.

In dem Team sitzt nun jedoch ein Kollege, der als „Überhang“ und mit Besitzstand in E9b gruppiert ist. Er hat jedoch die Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2. - 1. Einstiegsamt nicht – nicht einmal den AI, sondern wurde zu BAT Zeiten immer wieder befördert. Soweit ich weiß, war er Angestellter bei der Bundeswehr.Er ist seit 1993 dabei und 1968 geboren.

Seine Stelle ist jedoch auch überprüft worden. Ergebnis: E8. Bis dahin war sie als E9a Stelle, aufgrund der EGO (Vc, 1b) geführt.


-> Ist die Ausschreibung in E9b in Ordnung? Gedanke: Vorgesetzter – MA in derselben EG?

-> Kann der Kollege sich auf die TL Stelle bewerben? (Befreiung von der Ausbildungs,- Prüfungspflicht?)

-> Kann eine neue Überprüfung hier wieder zu einer E9c führen? Wie verhält es sich nun bzgl. der Führungsspanne? Der TL hat zu führen: 2xE9a, 2xE8, 4xE6.

Ich bin kein Experte, aber ich weiß, das Eingruppierungen, Stellenbewertungen und persönliche, - sachliche Voraussetzungen unterschiedliche Dinge sind.

Ich würde mich sehr über rege Beantwortung freuen!!


Besten Dank  :)



Spid

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Antw:Allgemeine Frage ¯\_(ツ)_/¯
« Antwort #1 am: 01.04.2020 18:20 »
Es gibt bei TB weder Laufbahngruppen noch Einstiegsämter.

Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab.

Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Der AG legt die Voraussetzungen dafür fest. Die Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist ein tariflicher Tatbestand für die Eingruppierung.

Was soll mit der Führungsspanne sein? Quantität und eingruppierungsspezifische Qualität kann  durchaus Einfluß auf die Bewertung haben.  Was hilft Dir diese Aussage? Schließlich ist die Bewertung durch den AG unbeachtlich.

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Antw:Allgemeine Frage ¯\_(ツ)_/¯
« Antwort #2 am: 01.04.2020 18:44 »
Ja, Spid. Hast völlig Recht. Bei uns Angestellten gibt es das nicht. Es sei mir nachzusehen.

Ok. Zur Sache. Also ist es völlig unerheblich, das der TL und der MA dieselbe EG bekleiden? Ich habe nur gehört, das in der Sache Gesprächsbedarf vom Dezernenten angemeldet worden ist. Daher meine Frage. Ich konnte das für mich nur so sortieren, das es blöd scheint, aber in Ordnung ist, da der eine Kollege nun einmal dem Grunde nach in E8 gruppiert ist.


Schon klar das Besetzungen, bzw. die Verfahren keine tariflichen Regelungstatbestände sind. Aber die Frage hab ich mir gerade selbst beantwortet. Er kann.


Bzgl. der Führungsspanne bin ich nur interessiert. Würde mich für den neuen TL freuen, wenn er über dieses „Instrument“ wieder zur E9c kommen könnte. Außerdem traue ich den lieben Menschen bei der Firma K***baum bzgl. der Stellenüberprüfung und der KGSt nicht über den Weg. Vermagst du hier eine Aussage zu treffen??


Spid

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Antw:Allgemeine Frage ¯\_(ツ)_/¯
« Antwort #3 am: 01.04.2020 18:59 »
Es gibt sogar Fälle, in denen der Vorgesetzte eine niedrigere Eingruppierung hat als einer oder mehrere Untergebene. Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab.

Ich sehe nicht, daß Zahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter hier eine Eingruppierung in E9b unwahrscheinlich machten.

PR

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Antw:Allgemeine Frage ¯\_(ツ)_/¯
« Antwort #4 am: 01.04.2020 21:40 »
Der TL Posten ist ja in E9b. Könnte die Führungsspanne für E9c alleine schon reichen?


Oder hast du dich vertippt?

Spid

  • Gast
Antw:Allgemeine Frage ¯\_(ツ)_/¯
« Antwort #5 am: 02.04.2020 07:21 »
Eben, der AG geht von E9b aus und es wurde nichts vorgetragen, was eine Eingruppierung in E9b unwahrscheinlich machte.