Autor Thema: Kernverwaltung  (Read 5102 times)

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Kernverwaltung
« am: 02.04.2020 08:57 »
Hallo zusammen,

hat jemand eine Definition was man unter Kernverwaltung versteht?

Was ist z.B. mit einer VHS oder Musikschule?

Lars73

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #1 am: 02.04.2020 09:18 »
In welchen Kontext?

VHS und Musikschule sind sicherlich nicht Kernverwaltung.

jenna11

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #2 am: 02.04.2020 09:38 »
Ich nehme an im Kontext zur Tarifeinigung Kurzarbeit/Öffentlicher Dienst!

Kernverwaltung würde ich jetzt auf jeden Fall in Rathäusern vermuten, Systemrelevanten Behörden usw.

Schwimmbäder, Theater usw die in der öffentlichen Hand sind fallen da auf keinen Fall drunter und deswegen drängten die AG wohl auf eine solche Einigung!

Legal

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #3 am: 02.04.2020 09:39 »
Im Prinzip vollkommen klar.
Aber wer legt das fest? Im ersten Schritt sind die Kollegen AN der Stadt XXX. Von Kernverwaltung steht nichts im AV.

jenna11

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #4 am: 02.04.2020 10:24 »
Dienststellen und Personalrat!

"Der Tarifvertrag mit den Kommunen kann vor Ort nur unter Beteiligung der dortigen
Personal- und Betriebsräte angewandt werden."

Außerdem müssen die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen:


Unabwendbares Ereignis (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen
Corona Virus, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall)
oder

Wirtschaftliche Ursachen (z. B. Auftragsmangel, Stornierung , fehlendes Material).

Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.


Noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr ist zur Vermeidung der
Kurzarbeit einzubringen

Auflösung von Überstunden und Arbeitszeitkonten Verzicht auf Aufbau negativer
Arbeitszeitsalden

Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss geprüft werden (ggf.
temporäre Umsetzung)

Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein
(z. B. Arbeiten auf Lager, Aufräum oder Instandsetzungsarbeiten)

Schmitti

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #5 am: 02.04.2020 10:53 »
Einfach mal den Tarifvertrag abwarten, was da genau drinsteht. Der DBB hat in einem Rundschreiben zu den Eckpunkten folgendes stehen:
Zitat
Die Tarifpartner haben außerdem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern sie kommunal getragen werden) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist.
Quelle: http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2020/E-Mail_05_Rundschreiben_Kurzarbeit.pdf

Spid

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #6 am: 02.04.2020 11:12 »
Erfahrungsgemäß schießen die TVP ja Böcke bei der Formulierung, selbst wenn sie ausreichend Zeit haben. Mir graut schon vor einem Ergebnis, das unter Zeitdruck erzielt wurde...

Padre

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #7 am: 02.04.2020 13:41 »
Dienststellen und Personalrat!

"Der Tarifvertrag mit den Kommunen kann vor Ort nur unter Beteiligung der dortigen
Personal- und Betriebsräte angewandt werden."

Außerdem müssen die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen:


Unabwendbares Ereignis (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen
Corona Virus, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall)
oder

Wirtschaftliche Ursachen (z. B. Auftragsmangel, Stornierung , fehlendes Material).

Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.


Noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr ist zur Vermeidung der
Kurzarbeit einzubringen

Auflösung von Überstunden und Arbeitszeitkonten Verzicht auf Aufbau negativer
Arbeitszeitsalden

Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss geprüft werden (ggf.
temporäre Umsetzung)

Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein
(z. B. Arbeiten auf Lager, Aufräum oder Instandsetzungsarbeiten)

Stehen diese Punkte wirklich in der Vereinbarung? Mal ehrlich, diese Situation gibt es mehr mals im Jahr. Denke doch bitte einige Monate zurück. Da war der Sturm Sabin schwer am wüten. Wirtschaftliche Ursachen... da kann man ja alles hernehmen. Schlechte Steuereinnahmen, Haushaltssperre etc. ich Frage mich wie der öffentliche Dienst in den 70 Jahren überhaupt existieren konnte. Ölkrise, Winterstürme, Gold Krieg, Grippe Wellen.... also mal ehrlich ich vermute hinter dieser Regelung ein Trojanisches Pferd. Fast alles was kann jetzt als Grund herhalten.

Diese Regelung wird sicherlich so auch auf die Länder übertragen. Immerhin sind ja auch zig hundert tausenden im Homeoffice. Homeoffice ist jedoch nicht  gleichzusetzen mit Arbeiten vor Ort. Ein Meeting unter Menschen ist effektiver als zig Mails, Homeoffice ersetzt nicht die Arbeit vor Ort.

Das mit dem Urlaub ist eine Sache, bei uns in der Dienststelle muß der Urlaub aus dem letzten Jahr bis zum 30.09. genommen werden (ich bin beim Land beschäftigt). Man will es nicht glaube ja ich spare mir seit Jahren einige Urlaubstage an ohne Krank zu sein! Ja das gibt es auch!! Haben somit 55 Tage angesammelt. Dann sollen die Dienststellen gleich sagen, Urlaub aus dem Vorjahr muß bis zum 31.01. genommen werden oder noch besser Urlaubsübertrag gibt es nicht! Ich denke so wie Spid, bisher waren die Gewerkschaften in den Verhandlungen sehr ..... mir wird bei dem Gedanken schlecht was jetzt verhandelt worden ist und was dann wieder per Durchführungshinweis nach gedeutet wird.


The Witch

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #8 am: 02.04.2020 14:04 »
Stehen diese Punkte wirklich in der Vereinbarung?

Das sind im wesentlichen die (betrieblichen) Voraussetzungen nach SGB III , nach denen Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann.

jenna11

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Antw:Kernverwaltung
« Antwort #9 am: 02.04.2020 14:27 »
Dienststellen und Personalrat!

"Der Tarifvertrag mit den Kommunen kann vor Ort nur unter Beteiligung der dortigen
Personal- und Betriebsräte angewandt werden."

Außerdem müssen die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen:


Unabwendbares Ereignis (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen
Corona Virus, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall)
oder

Wirtschaftliche Ursachen (z. B. Auftragsmangel, Stornierung , fehlendes Material).

Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.


Noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr ist zur Vermeidung der
Kurzarbeit einzubringen

Auflösung von Überstunden und Arbeitszeitkonten Verzicht auf Aufbau negativer
Arbeitszeitsalden

Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss geprüft werden (ggf.
temporäre Umsetzung)

Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein
(z. B. Arbeiten auf Lager, Aufräum oder Instandsetzungsarbeiten)

Stehen diese Punkte wirklich in der Vereinbarung? Mal ehrlich, diese Situation gibt es mehr mals im Jahr. Denke doch bitte einige Monate zurück. Da war der Sturm Sabin schwer am wüten. Wirtschaftliche Ursachen... da kann man ja alles hernehmen. Schlechte Steuereinnahmen, Haushaltssperre etc. ich Frage mich wie der öffentliche Dienst in den 70 Jahren überhaupt existieren konnte. Ölkrise, Winterstürme, Gold Krieg, Grippe Wellen.... also mal ehrlich ich vermute hinter dieser Regelung ein Trojanisches Pferd. Fast alles was kann jetzt als Grund herhalten.

Diese Regelung wird sicherlich so auch auf die Länder übertragen. Immerhin sind ja auch zig hundert tausenden im Homeoffice. Homeoffice ist jedoch nicht  gleichzusetzen mit Arbeiten vor Ort. Ein Meeting unter Menschen ist effektiver als zig Mails, Homeoffice ersetzt nicht die Arbeit vor Ort.

Das mit dem Urlaub ist eine Sache, bei uns in der Dienststelle muß der Urlaub aus dem letzten Jahr bis zum 30.09. genommen werden (ich bin beim Land beschäftigt). Man will es nicht glaube ja ich spare mir seit Jahren einige Urlaubstage an ohne Krank zu sein! Ja das gibt es auch!! Haben somit 55 Tage angesammelt. Dann sollen die Dienststellen gleich sagen, Urlaub aus dem Vorjahr muß bis zum 31.01. genommen werden oder noch besser Urlaubsübertrag gibt es nicht! Ich denke so wie Spid, bisher waren die Gewerkschaften in den Verhandlungen sehr ..... mir wird bei dem Gedanken schlecht was jetzt verhandelt worden ist und was dann wieder per Durchführungshinweis nach gedeutet wird.


Das mit den Personal-und Betriebsräten steht in der Vereinbarung.

Der Rest in den Regelungen zur Kurzarbeit....die aber auch erst mal vorliegen müssen.