Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kernverwaltung
Legal:
Hallo zusammen,
hat jemand eine Definition was man unter Kernverwaltung versteht?
Was ist z.B. mit einer VHS oder Musikschule?
Lars73:
In welchen Kontext?
VHS und Musikschule sind sicherlich nicht Kernverwaltung.
jenna11:
Ich nehme an im Kontext zur Tarifeinigung Kurzarbeit/Öffentlicher Dienst!
Kernverwaltung würde ich jetzt auf jeden Fall in Rathäusern vermuten, Systemrelevanten Behörden usw.
Schwimmbäder, Theater usw die in der öffentlichen Hand sind fallen da auf keinen Fall drunter und deswegen drängten die AG wohl auf eine solche Einigung!
Legal:
Im Prinzip vollkommen klar.
Aber wer legt das fest? Im ersten Schritt sind die Kollegen AN der Stadt XXX. Von Kernverwaltung steht nichts im AV.
jenna11:
Dienststellen und Personalrat!
"Der Tarifvertrag mit den Kommunen kann vor Ort nur unter Beteiligung der dortigen
Personal- und Betriebsräte angewandt werden."
Außerdem müssen die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen:
•
Unabwendbares Ereignis (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen
Corona Virus, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall)
oder
•
Wirtschaftliche Ursachen (z. B. Auftragsmangel, Stornierung , fehlendes Material).
Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.
•
Noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr ist zur Vermeidung der
Kurzarbeit einzubringen
•
Auflösung von Überstunden und Arbeitszeitkonten Verzicht auf Aufbau negativer
Arbeitszeitsalden
•
Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss geprüft werden (ggf.
temporäre Umsetzung)
•
Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein
(z. B. Arbeiten auf Lager, Aufräum oder Instandsetzungsarbeiten)
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