Wenn das aber tatsächlich so wäre, würde uns ein erheblicher steuerlicher Nachteil entstehen!
Denn hätten wir die Nachzahlung als reguläres Einkommen bekommen (also bei mir z.B. nicht die abgesenkte Eingangsbesoldung von damals 2900 € monatlich, sondern die regulären 3200 € monatlich), dann wäre uns ja nicht in der Summe fast 1400 € steuerlicher Verlust entstanden!
Die Absenkung der Eingangsbesoldung war ja verfassungswidrig, und wurde deswegen nachträglich erstattet. Da kann ich ja wirklich gar nichts dafür, dass das Land BW das vergeigt hat. Ich muss aber trotzdem deswegen steuerlich tiefer in die Tasche greifen?
Falls ich gemeint war: Ich hatte hier in diesem einen Teilbeitrag tatsächlich das Netto-Gehalt erwähnt (A12). In allen anderen Beiträgen aber immer das Brutto-Gehalt.
Netto - Brutto... spielt in diesem einen Teilbeitrag jedoch tatsächlich keine Rolle. Denn letztlich Steuer abgezogen oder nicht: der steuerliche Nachteil entsteht mir so oder so - und zwar 1400€. Was für mich einfach viel Geld ist, und da möchte ich diejenigen sehen, die da nicht genauer nachfragen. Mit ein wenig Wissen könnte man allerdings auch selbst darauf kommen (A12 und A13 ist ein gewisser Unterschied, auch in der Eingangsbesoldung, ob gekürzt oder nicht). Soviel zum Thema "von Lehrern erwarte ich auch nicht allzuviel"...
Spaß beiseite... Ich denke, dass dieses Forum dazu dient das Steuerthema sachlich zu diskutieren, und nicht irgendwelche Berufsgruppen zu verletzen oder blöd hinzustellen.
Zurück zum eigentlichen Thema: Für meinen Teil wäre jetzt zumindest geklärt, warum die Besteuerung der Nachzahlung so hoch ist. Interessant wäre für mich abschließend noch die Frage, ob das Land mit dieser Art der Nachzahlung nicht (erneut) gegen geltendes Recht verstößt, da mir ein erheblicher steuerlicher Nachteil entsteht, der sonst nicht entstanden wäre?