Autor Thema: [BW] Fünftelsregelung Steuer - Rückzahlung abgesenkte Eingangsbesoldung  (Read 22102 times)

Pepper2012

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Interessant, dass heißt ein kluger AG kann eine "jährliche" Bonus Ausschüttung einmal auf einen Zeitraum von 14 Monate Strecken und dann das nächste mal auf 10 Monate und damit kann man die Regelung alle zwei Jahre anwenden?
Das dürfte im Hinblick auf § 42 AO auf einen gewissen Widerstand der Finanzämter treffen. Ein Bonus bezieht sich nicht auf einen Zeitraum. Er wird beschlossen und ausgezahlt.

WasDennNun

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Interessant, dass heißt ein kluger AG kann eine "jährliche" Bonus Ausschüttung einmal auf einen Zeitraum von 14 Monate Strecken und dann das nächste mal auf 10 Monate und damit kann man die Regelung alle zwei Jahre anwenden?
Das dürfte im Hinblick auf § 42 AO auf einen gewissen Widerstand der Finanzämter treffen. Ein Bonus bezieht sich nicht auf einen Zeitraum. Er wird beschlossen und ausgezahlt.
Ist das nicht eine Frage der Formulierung? Eine Sonderzahlung für die hervorragende Leistung der letzten 14 Monate. Da wird es doch sicherlich Firmen geben, die diesen Gestaltungsmissbrauch machen, oder?

Pepper2012

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Du sprichst ja selbst von einem Gestaltungsmissbrauch. Dieser wird von § 42 AO erfasst. ;)

Die Fünftelregelung ist ja eigentlich auch nur bei größeren Einmalbeträgen so richtig relevant.

Z. B. bei Abfindungen, die schnell mal fünfstellig werden können. Bei kleineren Beträgen macht sich die Regelung dagegen nicht so stark bemerkbar, denn es geht nur um die Progression. Es ist ja nicht so, dass nur ein Fünftel des Betrages steuerpflichtig ist! Stattdessen erhöht nur ein Fünftel des Betrages den Steuersatz.

WasDennNun

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Ja, ich hab einige Bekannte, die nen 5stelligen Bonus regelmäßig bekommen, meist nicht ganz einmal pro Jahr.
Da hoffe ich doch, dass die nicht fünftel dürfen.  8)

DJ

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DJ, wenn ich mir die Beitrage # 12 und # 13 anschaue, habe ich den Eindruck, dass Sie die Systematik immer noch nicht kapiert haben.  Vielleicht habe ich Sie mit meinem Beispiel verwirrt, weil ich nicht erwähnt hatte, dass die Lohnsteuer für die Nachzahlung auf der Grundlage der Jahressteuertabelle ermittelt wird und der Prozentsatz der dafür anfallenden Lohnsteuer zwölfmal langsamer steigt, als in meinem Beispiel.

Für das Verstehen ist es überhaupt nicht hilfreich, wenn Sie angeben, dass Ihre Bezüge im April 2019 in Höhe von 3.900 € (ein Gehalt bekommen Sie ganz sicher nicht) zu 20 Prozent besteuert werden, denn Fakt ist, dass davon für die letzten 100 Euro 36 € Lohnsteuer angefallen sind und wären Ihre laufenden Bezüge um weitere 100 €  erhöht worden, dann hätte sich dafür eine um 37 € erhöhte monatliche Lohnsteuer ergeben. Da ist es bis zu den 38,24 Prozent Einbehaltung für die Nachzahlung nicht weit. Aus diesem Grund ist der eventuell zu viel einbehaltene Betrag viel geringer, als Sie sich vorstellen.
Ob jörg24 und 2strong inzwischen kapiert haben, dass Sie gar nicht der  Threaderöffner sind, und dass nichts dafür spricht, dass sich die Fünftelungsregelung bei Ihnen nicht auswirkt, weiß ich nicht.
Wieviel Steuern angefallen wäre, wenn Sie die Zahlungen 2016, 2017 und 2018 erhalten hätten, ist völlig uninteressant (es sei denn, Sie wollen sich über möglicherweise entgangene Beträge ärgern), im Einkommensteuerrecht gilt das Zuflussprinzip ganz streng. Den von 2strong angesprochenen Weg halte ich für völlig(!) ausgeschlossen. Und die Schadenersatzgeschichte sowieso. Es ist ja nicht so, dass das LBV Ihnen die Zahlungen aus Jux und Tollerei vorenthalten hätte, sondern weil es eine ganz klare gesetzliche Regelung dafür gab, die vor dem 28.11.2018 rechtmäßig gewesen ist.

Ok, das ist verständlicher - vielen Dank!

DJ

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Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.
Sofern nicht noch weiter Einkünfte existierten.
Was ich damit sage will, ist dass es durchaus Menschen gibt, die durch die nachträgliche Zahlung sogar steuerlich bessergestellt sind.
Um es auf die Spitze zu stellen, nehmen wir an dieses Jahr fällt der Soli weg und man bekommt dieses Jahr einen solchen Batzen nachgezahlt, da wird sich dann plötzlich niemand darüber beschweren, das er keinen Soli bezahlen muss, obwohl er einen hätte bezahlen müssen, auf das Geld der letzten Jahre.

BTW: Man nicht seine Steuererklärung als vorläufig deklarieren lassen können, das wird doch vom FA bei anderen laufenden Verfahren auch (automatisch) gemacht und man erhält, dann Jahre später entsprechende einen korrigierte Erklärung, inkl. Nachzahlung etc.
(Habe letztens plötzlich Geld vom FA bekommen, weil die Anrechnung meiner Arztrechnung neu berechnet wurde)

@DJ
Haben sie wirklich mal durchgerechnet wie hoch der Steuerliche Nachteil bei ihnen war? Die 1400€ sind auf alle Fälle falsch! Es dürften eher 140€ sein.

So in etwa schon. Ich habe zumindest in etwa den Vergleich zu meiner Frau. Sie hat in etwa die gleiche Besoldungseinstufung. Jedoch nur 4% Eingangsbesoldungskürzung gehabt, ich fiel relativ kurz danach leider bereits in die 8% Kürzung. Zudem habe ich den Vergleich zu anderen Kollegen mit ähnlichen Vorasussetzungen. Wenn ich alles gegenüberstelle, käme ich auf diesen Betrag. Die 1400€ sind jedoch aufsummiert über die komplette Zeit der Kürzung gesehen (2016, 2017, 2018)

Das Steuerrecht ist aber wie bereits schon einmal erwähnt hochkomplex für mich - ich kenne mich darin nicht aus. Kann natürlich auch sein, dass irgendwelche Gründe eben doch zu einer anderen (höheren) Besteuerung führen, und damit mein geglaubter Schaden lange nicht so hoch wäre. Ich müsste das dann wohl tatsächlich von einem Steuerberater/Steuerrechtler beurteilen lassen.

DJ

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Mit A 12 sollte er noch knapp drunter liegen.

BTW: Man nicht seine Steuererklärung als vorläufig deklarieren lassen können, das wird doch vom FA bei anderen laufenden Verfahren auch (automatisch) gemacht und man erhält, dann Jahre später entsprechende einen korrigierte Erklärung, inkl. Nachzahlung etc.
(Habe letztens plötzlich Geld vom FA bekommen, weil die Anrechnung meiner Arztrechnung neu berechnet wurde)


Das Finanzamt wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Fünftelregelung anwenden. Sie ist ja für solche Fälle vom Gesetzgeber geschaffen worden. Sie wird es allerdings @DJ nichts bringen. Das Problem in seinem Fall ist,  dass er aufgrund der Steuerprogression mehr Steuerabzüge hat als, wenn die Abkürzung seiner Besoldung nicht stattfgefunden hätte.

Nach meinem Steuerprogramm schon, in etwa 625€. Aber halt nur so viel. Ich ging davon aus, dass es ca. 1400€ zusätzlich zurückkommen müssten, was inzwischen aber geklärter Weise nicht der Fall ist.