Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Höhergruppierung rückwirkend?

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Lars73:
Dann ist es beim Bund sehr unwahrscheinlich, dass er dir wirksam Tätigkeiten übertragen darf die zu einer Höhergruppierung führen.
Wenn die Aufgaben wirksam übertragen wurden ergibt sich die Eingruppierung aus Paragraph 12 TVöD (Bund). Der Zahlungsanspruch ergibt sich aus Paragraph 24 TVöD (Bund).

WasDennNun:

--- Zitat von: stefanohg am 02.04.2020 13:38 ---Mein Vorgesetzter ist bei uns IT-Koordinator und direkt dem Präsidenten unterstellt und ich vermute somit ist er durchaus befugt entsprechende Aufgaben zu übertragen. Arbeitsverträge darf er natürlich nicht unterschreiben denke ich.

--- End quote ---
Das wird er auch vermuten, aber höchstwahrscheinlich irrt er.

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