Autor Thema: Höhergruppierung rückwirkend?  (Read 3072 times)

stefanohg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Höhergruppierung rückwirkend?
« am: 02.04.2020 11:59 »
Hallo zusammen,

mir wurden seit Dezember letzten Jahres durch meinen Vorgesetzten höherwertige Aufgaben übertragen. Dies wurde zeitgleich durch meinen Vorgesetzten unserer Verwaltung gemeldet. 
Im Rahmen dieser Übertragung der höherwertigen Aufgaben soll ich höhergruppiert werden, was bisher noch nicht geschehen ist, da der Vorgang noch in Bearbeitung bei der Verwaltung ist.
Nach Rückfrage wurde mir nun mitgeteilt, dass die Bearbeitung bald zum Abschluss kommen soll und das keine rückwirkende Höhergruppierung stattfindet, sondern erst eine Höhergruppierung mit Abschluss der Bearbeitung innerhalb der Verwaltung stattfindet.

Ist dies so rechtens?

Viele Grüße

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung rückwirkend?
« Antwort #1 am: 02.04.2020 12:03 »
Kommt darauf an, ob dein Vorgesetzter befugt ist dir diese Aufgaben zu übertragen.
Meistens sind sie es nicht, sondern nur der AG darf es.
Wenn dein Vorgesetzter jedoch seitens des AG befugt ist (erkennbar daran, das er Arbeitsverträge unterschreiben darf), dann solltest du dein dir zustehendes Entgelt flugs einfordern.

Kat

  • Gast
Antw:Höhergruppierung rückwirkend?
« Antwort #2 am: 02.04.2020 12:39 »
ergänzend: Und das ganz schnell, damit die Ausschlußfrist von einem halben Jahr nicht greift, also damit Du tatsächlich dann auch das Geld ab Dezember rückwirkend bekommst.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,359
Antw:Höhergruppierung rückwirkend?
« Antwort #3 am: 02.04.2020 13:12 »
Wenn er nicht befugt ist, hörst du sofort mit diesen "neuen" Tätigkeiten auf. Zum einen darfst du diese dann nicht ausführen, zum anderen bewegt sich dann vielleicht die Personalabteilung etwas schneller.

stefanohg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Höhergruppierung rückwirkend?
« Antwort #4 am: 02.04.2020 13:38 »
Mein Vorgesetzter ist bei uns IT-Koordinator und direkt dem Präsidenten unterstellt und ich vermute somit ist er durchaus befugt entsprechende Aufgaben zu übertragen. Arbeitsverträge darf er natürlich nicht unterschreiben denke ich.

Die Übertragung der Aufgaben ging außerdem mit dem Ruhestand meine Vorgängers einher.

Ich würde mich schon gerne bei einer Beanstandung direkt auf entsprechende Passagen im TVÖD beziehen können, falls ihr da etwas für mich habt.

Lars73

  • Gast
Antw:Höhergruppierung rückwirkend?
« Antwort #5 am: 02.04.2020 13:52 »
Dann ist es beim Bund sehr unwahrscheinlich, dass er dir wirksam Tätigkeiten übertragen darf die zu einer Höhergruppierung führen.
Wenn die Aufgaben wirksam übertragen wurden ergibt sich die Eingruppierung aus Paragraph 12 TVöD (Bund). Der Zahlungsanspruch ergibt sich aus Paragraph 24 TVöD (Bund).

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung rückwirkend?
« Antwort #6 am: 02.04.2020 16:20 »
Mein Vorgesetzter ist bei uns IT-Koordinator und direkt dem Präsidenten unterstellt und ich vermute somit ist er durchaus befugt entsprechende Aufgaben zu übertragen. Arbeitsverträge darf er natürlich nicht unterschreiben denke ich.
Das wird er auch vermuten, aber höchstwahrscheinlich irrt er.