Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung SuE  (Read 2363 times)

Juliana91

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Stufenlaufzeitverkürzung SuE
« am: 02.04.2020 18:20 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung im SuE.
Ursprünglich habe ich 2014 im öffentlichen Dienst begonnen, bis ich 2017 kündigte (damals S14 Stufe 2, wenige Monate vor Eingruppierung in Stufe 3).
Nachdem ich ein Jahr lang selbständig tätig war und auch zeitweise in einem Angestelltenverhältnis ebenfalls im sozialen Bereich, begann ich im April 2018 dann wieder im öffentlichen Dienst (sehr ähnliche Tätigkeit wie die Jahre zuvor) und dort wurde ich in S12 eingruppiert und musste wieder in Stufe 2 bei Null anfangen...
Seit April 2019 habe ich dann intern aus dem Team heraus die Sachgebietsleitung übernommen und bin dann in S17 eingruppiert worden und nun hieß es, ich muss wieder bei Stufe 2 von Null anfangen.
Mein Vorgesetzter stellte nun einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit auf Grund überdurchschnittlicher Leistung. Es hieß dann aber, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit erst ab Stufe 3 möglich sei.
Nun bin ich etwas frustriert und habe den Eindruck, aus Stufe 2 nie mehr herauszukommen.  ::)
Stimmt es, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit erst ab Stufe 3 möglich ist? Und, wäre es möglich, die damalige Einstufung in Stufe 2 generell in Frage zu stellen und um rückwirkende Einstufung in Stufe 3 zu bitten?
Würde ich nun, rein theoretisch, kündigen und einen neuen Job beginnen, würde ich ja dort definitiv auf Grund der jahrelangen Erfahrung in Stufe 3 beginnen, oder?
Wie kann ich aus dem ewigen Kreislauf der Stufe 2 entrinnen? :-)

Ich hoffe, die Frage war verständlich formuliert und bedanke mich schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten  :D
LG

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeitverkürzung SuE
« Antwort #1 am: 02.04.2020 18:30 »
Ja.

Bitten kannst Du um alles, ein Anspruch besteht nicht.

Nein.

Durch Zeitablauf.