Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Brutto und BBG
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BAT:
Liest Frau Schäbel noch mit?
Bei einem Gehalt von 4.600,00 € brutto wird ein KV - Brutto von 4.687,50 € angesetzt. Liegt das an der VBL?
Danke und Gruß
Gerda Schwäbel:
Meinen Sie mich? Ich lese nicht nur mit, sondern ich schreibe auch gelegentlich.
Bei einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 4.600 € muss der Arbeitgeber im Tarifgebiet West 296,70 € Beiträge zur Zusatzversorgung bezahlen. Davon sind rund 222 € sozialversicherungspflichtig, also für die Rentenversicherung insgesamt 4.822 €. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt dies aber für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 4.687,70 €.
BAT:
Danke schön!
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