Autor Thema: LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung  (Read 2361 times)

MimiMForum

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LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung
« am: 03.04.2020 15:20 »
Hallo in die Runde,

derzeit bin ich unbefristet seit über 15 Jahren in NRW angestellt, seit drei Jahren TVL 14/ 5

Nun muss ich familiär bedingt das Bundesland wechseln, Lehreraustausch habe ich leider gerade die Absage bekommen und muss jetzt noch schnell versuchen, irgendwie in RLP oder im Saarland den Fuß in die Tür zu bekommen.

Meine Frage nun: Wie würde ich eingruppiert? Meine, E 13 gelesen zu haben, aber welche Stufe müsste oder könnte es sein?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

McOldie

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Antw:LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung
« Antwort #1 am: 03.04.2020 17:46 »
Auf Stufe 3 besteht Anspruch. Eine noch höhere Einstufung schon bei Einstellung ist nur unter der Heranziehung der "Kann-Regelung" des Satzes 4 des § 16 Absatz 2 bei Vorliegen "förderlicher Zeiten" möglich.
Bei Neueingestellten können zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Absatz 2 Satz 4). Im Ergebnis können neu eingestellte Beschäftigte auf diesem Wege auch der Stufe 3 oder einer höheren Stufe zugeordnet werden.
Voraussetzung für die Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung ist das Erfordernis der Personalgewinnung, d.h. der Personalbedarf kann andernfalls quantitativ oder qualitativ nicht hinreichend abgedeckt werden. Diese Entscheidung muss vor Arbeitsantritt getroffen sein. Also beim neuen Arbeitgeber nachfragen, was möglich ist. Könnte wegen Lehrermangel durch eine Möglichkeit sein

WasDennNun

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Antw:LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung
« Antwort #2 am: 03.04.2020 19:06 »
Wenn denn dann würde man ja eher 16.2a nutzen:
(2a) Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und
4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜLänder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen; Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt.
Somit wäre (wenn der AG wollte) ja mEn eine Einstellung in 13.5 ohne Diskussion möglich.

McOldie

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Antw:LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung
« Antwort #3 am: 03.04.2020 19:50 »
§ 16 Abs. 2a ist aber auch nur eine Kann-Regelung auf die kein Rechtsanspruch besteht

WasDennNun

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Antw:LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung
« Antwort #4 am: 03.04.2020 20:28 »
§ 16 Abs. 2a ist aber auch nur eine Kann-Regelung auf die kein Rechtsanspruch besteht
Ja, aber ohne inhaltliche Begründung umsetzbar.

MimiMForum

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Antw:LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung
« Antwort #5 am: 04.04.2020 08:56 »
Herzlichen Dank euch beiden!!!

Also 13/3 sicher und 13/5 kann ... Hach man, da tut der Abschied von jetziger Stelle noch mehr weh.
Allerdings muss ich überhaupt erst mal eine adäquate Anschlussstelle finden, denn der Lehrermangel scheint nicht besonders ausgeprägt zu sein, sonst hätte es ja sicher schon mit dem gerade abgelaufenen Lehrertausch geklappt.

Und wenn es vielleicht klappt, dann muss ich vorher "verhandeln"- puh.

Das, was ihr mir angeführt habt, gilt für Festanstellung, richtig? Oder auch, wenn ich jetzt aus der Not heraus, eine befristete Vertretungsstelle annehmen würde?

Schönes Woe euch.

WasDennNun

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Antw:LiA Bundeslandwechsel Eingruppierung
« Antwort #6 am: 04.04.2020 11:37 »
Auch für befristete Stellen.