Autor Thema: Beamte im Ruhestand, Tarifbeschäftigung, Anspruch auf Alg 1  (Read 2568 times)

Beamtenheld

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo Zusammen, ich bin als Bundesbeamter dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Ich gehe einer Beschäftigung als Arbeitnehmer nach die ich auch meinem (ehemaligen) DIenstherrn gemeldet habe. Für die Tarifbeschäftigung zahle ich Sozialversicherungsbeiträge. Nun meine Frage: AUfgrund der Corona Krise ist eine Entlassung aus dem Tarifbeschäftiugngsverhältnis wahrscheinlich. Ist es korrekt, dass ich Anspruch auf ALG 1 habe oder gibt es da irgendwelche Ausschlussvorschriften?
Danke vorab!

Stempelritter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht wenn du hinreichend lange versicherungspflichtig beschäftigt warst. Was hinreichend lange ist kannst du hier nachlesen: https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/
Wenn dein Ruhegehalt wegen dem Job bisher nicht gekürzt wurde o.ä., dann wohl auch nicht bei ALG 1.

yamato

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 318
Wobei dies hier zu prüfen wäre:

§ 138 SGB III
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer

1.    eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2.    Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3.    bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben, und
4.    bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.

Ich weiß ja nicht wie weit die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, aber in diesem Fall wird dies die Agentur wohl prüfen lassen.