Autor Thema: [Allg] Dienstaufsichtsbeschwerde Geschäftsleiter und Dienststellenleiter  (Read 4070 times)

beelzebub

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Mal eine fiktiver Fall:
Einem Justizvolzugsbeamten wurde während seiner Erkrankung nach 6 Monaten die Vollzugszulage entzogen. Dagegen hat er Widerspruch eingelegt, der seitens des Ministeriums negiert wurde, mit dem Zusatz, mit Beginn der Wiedereingliederung soll die Zulage wieder gewährt werden.
Das nimmt der Beamte so hin, beginnt nach 8 Monaten Krankheit (im August) seine 4 wöchige Wiedereingliederung auf. Aus der Bezügemitteilung Oktober geht hervor, dass die Zulage, anders als im Widerspruchsbescheid des Ministeriums nun doch auch für die zeit der Wiedereingliederung einbehalten wurde. Für die erneute Streichung der Zulage gibt es keinerlei schriftlichen Bescheid.
Auf 2 schriftliche Anfragen an die Geschäfts- und Dienststellenleitung erhält er die Antwort, dass aus dem Widerspruchsbescheid auf Seite 4 eindeutig hervorgeht, das gegebenenfalls eine Streichung der Zulage auch in der Wiedereingliederung möglich sei - die Aussage auf Seite 2 im gleichen Bescheid wird ignoriert.
Erst nach schriftlicher Aufforderung wird ihm Ende November ein rechtsmittelfähiger Bescheid ausgehändigt und er legt Anfang Dezember Widerspruch über die erneute Streichung ein, parallel dazu eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium.
Ein Zwischenbescheid im Januar besagt, die Dienstellenleitung habe nun festgestellt, dass sie und das Ministerium unterschiedliche Rechtsauffassungen hätten und das erst abstimmen müsse.
Im März dann der Bescheid, der Beamte sei in seinen Rechten verletzt wurden und die Streichung in der Wiedereingliederung rechtswidrig.

Aus allen dem Beamten vorliegenden Schreiben geht hervor, dass diese durch die Geschäftsleitung erstellt und die Dienststellenleitung autorisiert wurde.

Gegen wen und wo müsste der Beamte, so er eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen möchte, adressieren?
« Last Edit: 05.04.2020 03:40 von Admin2 »

Mask

  • Gast
Warum schreibt man bei so etwas "fiktiver" Fall davor, das ist mit Sicherheit keine Fiktion 😉

Dienstaufsichtsbeschwerde ist form,-frist- und fruchtlos. Wenn der Beamte gegen seine Dienststellenleitung eine solche erheben will, wäre das Ministerium als Vorgesetzte Stelle der Anstaltsleitung eine gute Adresse.

Ob dabei irgendetwas herum kommt, oder der Beamte sich für den Rest seines Berufslebens ein großes rotes X auf der Personalakte verdient, lasse ich Mal offen...

calmac

  • Gast
Würde der Justizvollzugsbeamte ebenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wenn ein Beihilfebescheid nach einem Widerspruch geändert wird?

Was erhofft sich der Justizvollzugsbeamte von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde?

Wenn im Anschluß das Verhältnis zwischen der Dienststelle und dem Justizvollzugsbeamte zerrüttelt ist, wird der Justizvollzugsbeamte höchstwahrscheinlich versetzt.

Die neue Dienstleitung wird sich bedanken(!) und wird ebenfalls ein Auge auf diesen Justizvollzugsbeamten haben.


FGL

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 552
Warum schreibt man bei so etwas "fiktiver" Fall davor, das ist mit Sicherheit keine Fiktion 😉
Aus rechtlichen Gründen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Hilfestellung eine Rechtsdienstleistung iSd. § 2 RDG darstellt, ohne dass ein dafür erforderlicher Erlaubnistatbestand nach den §§ 6ff. RDG vorliegt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Dienstaufsichtsbeschwerde ist form,-frist- und fruchtlos.
Meine liegen bei 100% Erfolgsquote.
Ok habe bisher nur 2 machen müssen.

Lars73

  • Gast
Was war denn die Folge für die betroffenen Personen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Das sie die Arbeit doch machen mussten, die sie nicht machen wollten und dass die Verfahren in meinem Sinne abgeschlossen wurden.