Mal eine fiktiver Fall:
Einem Justizvolzugsbeamten wurde während seiner Erkrankung nach 6 Monaten die Vollzugszulage entzogen. Dagegen hat er Widerspruch eingelegt, der seitens des Ministeriums negiert wurde, mit dem Zusatz, mit Beginn der Wiedereingliederung soll die Zulage wieder gewährt werden.
Das nimmt der Beamte so hin, beginnt nach 8 Monaten Krankheit (im August) seine 4 wöchige Wiedereingliederung auf. Aus der Bezügemitteilung Oktober geht hervor, dass die Zulage, anders als im Widerspruchsbescheid des Ministeriums nun doch auch für die zeit der Wiedereingliederung einbehalten wurde. Für die erneute Streichung der Zulage gibt es keinerlei schriftlichen Bescheid.
Auf 2 schriftliche Anfragen an die Geschäfts- und Dienststellenleitung erhält er die Antwort, dass aus dem Widerspruchsbescheid auf Seite 4 eindeutig hervorgeht, das gegebenenfalls eine Streichung der Zulage auch in der Wiedereingliederung möglich sei - die Aussage auf Seite 2 im gleichen Bescheid wird ignoriert.
Erst nach schriftlicher Aufforderung wird ihm Ende November ein rechtsmittelfähiger Bescheid ausgehändigt und er legt Anfang Dezember Widerspruch über die erneute Streichung ein, parallel dazu eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium.
Ein Zwischenbescheid im Januar besagt, die Dienstellenleitung habe nun festgestellt, dass sie und das Ministerium unterschiedliche Rechtsauffassungen hätten und das erst abstimmen müsse.
Im März dann der Bescheid, der Beamte sei in seinen Rechten verletzt wurden und die Streichung in der Wiedereingliederung rechtswidrig.
Aus allen dem Beamten vorliegenden Schreiben geht hervor, dass diese durch die Geschäftsleitung erstellt und die Dienststellenleitung autorisiert wurde.
Gegen wen und wo müsste der Beamte, so er eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen möchte, adressieren?