Der Wechsel von TV-L zu TV-V und Unkündbarkeit

Begonnen von Handwerklicher2020, 05.04.2020 11:40

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Handwerklicher2020

Hallo liebe User,

ich möchte mich beruflich verändern und zwar bin ich derzeit noch angestellt unter dem TV-L und wechseln werde ich zum TV-V. Eine Vielzahl der Gründe ist ein verkürzte Wegstrecke von 20 km täglich, ein höheres Entgelt und eine für mich beruflich bessere Perspektive da ich 2 handwerkliche Berufe erlernt habe. Nun habe ich allerdings in einem Thread gelesen das es beim TV-V keine sogenannt Unkündbarkeit gibt? Oder ändert sich das wenn ich 40 bin?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen

Vielen Dank im voraus

Spid

Da die ordentliche Unkündbarkeit bei einem AG-Wechsel ohnehin auch bei TVÖD und TV-L endet und erst nach 15 Jahren Beschäftigungszeit beim neuen AG wieder entsteht, ist das Problem in den nächsten 15 Jahren ohnehin der AG-Wechsel und nicht der TV-V - und wer weiß, was in 15 Jahren ist...